Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

1.    Der Rat beschließt, auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 28.09.2017 (2360/2017) den Betrieb des Drogenkonsumraumes am Neumarkt in städtischer Eigenregie unter der Leitung des Gesundheitsamtes.

2.    Der Rat beschließt, die dafür benötigten zusätzlichen 1,0 Stellen Sozialarbeiter*in und 3,8 Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger*innen und beauftragt die Verwaltung, diese bei der Anmeldung für den Stellenplan 2022ff. zu berücksichtigen. Der entstehende Minderbedarf von 2,74 Stellen für Hilfskräfte (zugunsten von 5 Bundesfreiwilligen) wird entsprechend verrechnet.

Damit der Betrieb des Drogenkonsumraums beginnen kann, werden bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2022 ab dem 01.09.2021 unterjährig leihweise entsprechend bewertete PR-Planstellen aus dem I/7 – zentraler Personalreserveplan zur stellenplantechnischen Verrechnung zur Verfügung gestellt.

3.    Für die Gewinnung von 5 Unterstützungskräften des Bundesfreiwilligendienstes werden Sachmittel sowie die für die Einstellung benötigten Stellen im Stellenplan zur Verfügung gestellt.

4.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, das mobile Angebot am Cäcilienhof bis zur Inbetriebnahme der neuen Räume fortzusetzen.

5.    Hinsichtlich der Finanzierung des Stellenmehrbedarfes und der anfallenden Sachaufwendungen ermächtigt der Rat die Verwaltung, die durch Beschluss vom 28.09.2017 zu Vorlage 2360/2017 im Haushaltsplan 2020/2021 veranschlagten Mittel im Teilergebnisplan 0701 – Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen bedarfsgerecht haushaltsneutral im Haushalt 2021 umzuschichten:

- in Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen                                                    74.600 €

- in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen             130.300 €

- in Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen                                 18.200 €


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt