Nachtrag: 09.06.2021
Sitzung: 21.06.2021 FA/0005/2021
Zusatz: Sammelumdruck vom 04.06.2021
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 1154/2021
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1.
Der Rat beschließt, auf der Grundlage des
Ratsbeschlusses vom 28.09.2017 (2360/2017) den Betrieb des Drogenkonsumraumes
am Neumarkt in städtischer Eigenregie unter der Leitung des Gesundheitsamtes.
2.
Der Rat beschließt, die dafür benötigten
zusätzlichen 1,0 Stellen Sozialarbeiter*in und 3,8 Stellen Gesundheits- und
Krankenpfleger*innen und beauftragt die Verwaltung, diese bei der Anmeldung für
den Stellenplan 2022ff. zu berücksichtigen. Der entstehende Minderbedarf von 2,74
Stellen für Hilfskräfte (zugunsten von 5 Bundesfreiwilligen) wird entsprechend
verrechnet.
Damit der Betrieb des Drogenkonsumraums
beginnen kann, werden bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2022 ab dem
01.09.2021 unterjährig leihweise entsprechend bewertete PR-Planstellen aus dem
I/7 – zentraler Personalreserveplan zur stellenplantechnischen Verrechnung zur
Verfügung gestellt.
3.
Für die Gewinnung von 5 Unterstützungskräften des
Bundesfreiwilligendienstes werden Sachmittel sowie die für die Einstellung
benötigten Stellen im Stellenplan zur Verfügung gestellt.
4.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, das mobile
Angebot am Cäcilienhof bis zur Inbetriebnahme der neuen Räume fortzusetzen.
5.
Hinsichtlich der Finanzierung des
Stellenmehrbedarfes und der anfallenden Sachaufwendungen ermächtigt der Rat die
Verwaltung, die durch Beschluss vom 28.09.2017 zu Vorlage 2360/2017 im
Haushaltsplan 2020/2021 veranschlagten Mittel im Teilergebnisplan 0701 –
Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen bedarfsgerecht
haushaltsneutral im Haushalt 2021 umzuschichten:
-
in Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen 74.600 €
-
in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 130.300 €
- in Teilplanzeile
16 – sonstige ordentliche Aufwendungen 18.200 €
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt