Nachtrag: 09.06.2021

Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

1.    Der Rat beschließt die Aktualisierung von „Konzept und Förderrichtlinie zur Aktivierung privater Initiativen in Geschäftszentren – Zentrenbudget“ rückwirkend zum 01.01.2021. Als Beitrag zur Bewältigung der Folgen der Coronakrise beschließt der Rat die Anhebung des maximalen Förderbetrags von bisher 2.974 € auf 5.949 €  sowie eine Absenkung des Eigenanteils der Antragsteller von bisher 50 % auf 20 % bis Ende 2021. Ab 2022 gelten wieder die bisherigen Förderbedingungen (maximaler Förderbetrag in Höhe von 2.974 € und 50 % Eigenanteil des Antragstellers), sollte kein anderslautender Beschluss erfolgen.

 

 

2.    Der Rat beschließt als Beitrag zur Bewältigung der Folgen der Coronakrise im Haushaltsjahr 2021 gem. § 8 (1) der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2021 eine vom Hpl. 2020/2021 abweichende Verwendung von Zuschussmitteln im Teilergebnisplan 0902 – Stadtentwicklung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen und damit die Erhöhung des in 2021 veranschlagten Zuschusses für Zentrenentwicklung / Einzelhandel von rd. 26.500 € auf nunmehr 100.000 €. Die Deckung der Mehraufwendungen i.H.v. rd. 73.500 € wird durch eine budgetneutrale Umschichtung im Teilplan 0902 – Stadtentwicklung bei der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sichergestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderrichtlinie zeitlich befristet bis zum 31.12.2021 anzupassen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt