Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

  1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die schulrechtliche Errichtung eines neuen Gymnasiums am Standort Aachener Straße 744-750, 50933 Köln-Müngersdorf zum Schuljahr 2022/23 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Schule startet am 01.08.2022 mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf.

 

  1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass das Gymnasium in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen als gebundene Ganztagsschule geführt wird.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel für die schulrechtliche Errichtung, Inbetriebnahme und den Schulbetrieb des Gymnasiums Aachener Straße 744-750 ab dem Schuljahr 2022/23 bereitzustellen.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Schule zu stellen.

 

  1. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt