Beschluss: geändert beschlossen

I.           Abstimmung über den Ursprungsantrag mit der mündlich eingebrachten Änderung (In Ziffer 6 wird „Teilplanzeile 20“ durch „Teilplanzeile 15“ ersetzt):

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt

1.            die AWB zu beauftragen während der Open-Air-Saison zusätzliche Reinigungsleistungen

auf ausgewählten Grünflächen und öffentlichen Plätzen zu erbringen, die in dieser Zeit besonders intensiv genutzt werden und ein hohes Besucheraufkommen haben.

Außerdem wird die Verwaltung beauftragt weitere mobile Toiletten aufzustellen, insbesondere an solchen Stellen, an denen es bisher keine bzw. zu wenig öffentliche Toiletten gibt. Sicherzustellen ist auch die regelmäßige Reinigung der Toiletten.

Stadtweit sollen insgesamt 15 Flächen berücksichtigt werden. Dies sind:

Linksrheinisch Nord:

                     Eigelstein

                     Wilhelmplatz

                     Altstadtpromenade

                     Hans-Böckler-Platz

                     Helios-Gelände / Vogelsanger Straße / Oskar-Jäger-Straße

Linksrheinisch Süd:

                     Karl-Schwering-Platz

                     Moselstraße / Uni-Mensa

                     Severinsviertel

                     Chlodwigplatz

                     Rodenkirchener Riviera

Rechtsrheinisch:

                     Rheinpromenade

                     Auenweg / Sachsenberg

                     Kalker Hauptstraße / Postplatz

                     Poller Wiesen

                     Porzer Rheinpromenade

2.            die erste Umsetzungsphase noch in der Sommersaison 2021 zu realisieren.

3.             eine Werbekampagne zu erarbeiten und umzusetzen, mit der Bürgerinnen und Bürger sensibilisiert werden, ihren Müll nicht in Grünflächen und Parks liegen zu lassen.

4.             eine Evaluation der zusätzlichen Reinigungen durchzuführen, um die Leistungen gegebenenfalls für die Saison 2022 anzupassen.

5.            Neben der Sauberkeit auf den oben genannten Flächen, sollen darüber hinaus

Initiativen, die insbesondere die Sauberkeit des Rheinufers und des Rheins fördern, wie z.B. die Müllfalle im Rhein, unterstützt werden.

6.            Die Finanzierung erfolgt aus dem Teilplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft; Teilplanzeile 15.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

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Anmerkung:
Mündliche Änderung durch RM Aengenvoort