I.
Abstimmung
über den Ursprungsantrag mit der mündlich eingebrachten Änderung (In Ziffer 6 wird „Teilplanzeile 20“ durch „Teilplanzeile
15“ ersetzt):
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt
1.
die AWB zu
beauftragen während der Open-Air-Saison zusätzliche Reinigungsleistungen
auf ausgewählten Grünflächen und öffentlichen
Plätzen zu erbringen, die in dieser Zeit besonders intensiv genutzt werden und
ein hohes Besucheraufkommen haben.
Außerdem wird die Verwaltung beauftragt weitere
mobile Toiletten aufzustellen, insbesondere an solchen Stellen, an denen es
bisher keine bzw. zu wenig öffentliche Toiletten gibt. Sicherzustellen ist auch
die regelmäßige Reinigung der Toiletten.
Stadtweit sollen insgesamt 15 Flächen berücksichtigt werden. Dies sind:
Linksrheinisch Nord:
▪
Eigelstein
▪
Wilhelmplatz
▪
Altstadtpromenade
▪
Hans-Böckler-Platz
▪
Helios-Gelände
/ Vogelsanger Straße / Oskar-Jäger-Straße
Linksrheinisch Süd:
▪
Karl-Schwering-Platz
▪
Moselstraße
/ Uni-Mensa
▪
Severinsviertel
▪
Chlodwigplatz
▪
Rodenkirchener
Riviera
Rechtsrheinisch:
▪
Rheinpromenade
▪
Auenweg /
Sachsenberg
▪
Kalker
Hauptstraße / Postplatz
▪
Poller
Wiesen
▪
Porzer
Rheinpromenade
2.
die erste
Umsetzungsphase noch in der Sommersaison 2021 zu realisieren.
3.
eine
Werbekampagne zu erarbeiten und umzusetzen, mit der Bürgerinnen und Bürger
sensibilisiert werden, ihren Müll nicht in Grünflächen und Parks liegen zu
lassen.
4.
eine Evaluation der
zusätzlichen Reinigungen durchzuführen, um die Leistungen gegebenenfalls für
die Saison 2022 anzupassen.
5.
Neben der Sauberkeit auf
den oben genannten Flächen, sollen darüber hinaus
Initiativen, die insbesondere die Sauberkeit des
Rheinufers und des Rheins fördern, wie z.B. die Müllfalle im Rhein, unterstützt
werden.
6.
Die
Finanzierung erfolgt aus dem Teilplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft;
Teilplanzeile 15.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
__________
Anmerkung:
Mündliche Änderung durch RM Aengenvoort