I.
Abstimmung
über den mündlichen Änderungsantrag
Beschluss:
Zu Ziffer 2 der Beschlussvorlage wird Alternative 1
beschlossen:
Alternative
1:
Die entstehenden Kosten, abzüglich der Landesförderung
zum QHB (5.650 Euro minus 2.000 Euro pro Teilnehmer*in), werden weiterhin
vollumfänglich von der Stadt Köln getragen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Die
Linke. und Volt abgelehnt.
II.
Abstimmung
über die Vorlage
Beschluss:
Der Rat beschließt die nachfolgenden Änderungen und Anpassungen in der
Kindertagespflege:
Die bisherigen Ratsbeschlüsse zur Förderung in Kindertagespflege nach §
23 SGB VIII vom 08.04.2014 Vorlagen Nummer: 0178/2014, vom 16.12.2014
Vorlagennummer 2301/2014 in Verbindung mit der Vorlagennummer: 0493/2015 vom
17.03.2015 (JHA), sowie vom 19.12.2017 Vorlagennummer: 2750/2017 werden wie
folgt modifiziert fortgeschrieben:
1. Anpassung
der laufenden Geldleistung
Der durch
den Beschluss vom 01.10.2013 festgelegte Betrag zur Anerkennung der
Förderleistung in Höhe von 3,27 Euro
wird ab dem 01.08.2021 um 0,20 Euro pro Kind und Stunde auf 3,47 Euro erhöht.
Der durch
den Beschluss vom 17.03.2015 festgelegte Betrag in Höhe von 11,45 Euro für
Kinder mit besonderem Förderbedarf wird ab dem 01.08.2021 um 0,70 Euro pro Kind
und Stunde auf 12,15 Euro erhöht.
Im
gleichen Zuge entfällt in beiden Fällen die bisherige Leistung zur erhöhten
Förderung durch Nachweis von 10 Stunden Fortbildung in Höhe von 0,20 Euro pro
Kind und Stunde ab dem 01.08.2021. Hierdurch wird eine größtmögliche
Kompensation der Erhöhung erreicht. Ab dem 01.08.2022 erfolgt eine jährliche
Dynamisierung der Beträge zur Anerkennung der Förderleistung um 2 Prozent.
2. Gewährung der
laufenden Geldleistung während der Eingewöhnung, der Krankheit oder Abwesenheit
des Kindes
Analog
des Verfahrens in Kindertageseinrichtungen wird die laufende Geldleistung an
Tagespflegepersonen in Höhe der vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten mit
Beginn der Eingewöhnungszeit gewährt. Ebenso wird bei vorübergehender
Abwesenheit oder Erkrankung des Kindes die vertraglich vereinbarte
Betreuungszeit weiter gefördert.
3. Gewährung
der laufenden Geldleistung während Ausfallzeiten der Tagespflegeperson
Die
Weiterzahlung der Förderleistung für erkrankte Tagespflegepersonen wird auf
maximal 21 Kalendertage jährlich festgelegt. Ab dem 22. Krankheitstag wird die
Förderung eingestellt beziehungsweise der vertretenden Tagespflegeperson
ausgezahlt. Die Kommune übernimmt gemäß § 23 Absatz 2 Nummer 4 SGB VIII die
hälftige Zahlung von Kosten einer angemessenen Krankengeldversicherung.
4.
Gewährung von Verfügungsstunden (mittelbare Bildungs-
und Betreuungsarbeit)
Im Rahmen
der laufenden Geldleistung nach § 23 Absatz 2 und 2a SGB VIII erhalten
Tagespflegepersonen rückwirkend ab 01.08.2020 für jedes von ihnen betreute Kind
einen Zuschuss zur Anerkennung der Förderleistung nach Ziffer 1 eine Stunde pro
Betreuungswoche für mittelbare Bildungs- und Betreuungsarbeit gemäß § 24 Absatz
3 Satz 6 Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Die bisherige Leistung von 25,00 Euro
Pauschale pro Monat und Tagespflegeperson für mittelbare Bildungs- und
Betreuungsarbeit entfällt. Für Tagespflegepersonen, die aufgrund der neuen
Regelung in einem Monat nur geringere Beträge erhalten, gilt bis 31.7.2021 ein
Bestandschutz und sie erhalten den bisherigen Zuschuss.
Gewährung von kostenfreien Fortbildungen bei
kooperierenden Weiterbildungs-trägern für in Köln tätige
Kindertagespflegepersonen
Zur
Sicherung und Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität in der
Kindertagespflege sind Kindertagespflegepersonen ab dem 01.08.2020
verpflichtet, 12 Unterrichtseinheiten jährlich an Fortbildungen wahrzunehmen.
Wird die Fortbildung durch kooperierende Bildungsträger in Köln angeboten,
übernimmt die Stadt Köln die Kosten für in Köln tätige Tagespflegepersonen.
6. Qualifizierung
nach dem Qualitätshandbuch (QHB)
Die ab
dem Kindergartenjahr 2022/2023 für neue Kindertagespflegepersonen gesetzlich
geforderte Qualifizierung, die inhaltlich und nach zeitlichem Umfang dem
Standard des vom Deutschen Jugendinstitutes entwickelten Kompetenzorientierten
Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) entspricht, wird ab 2021
umgesetzt. Ein Qualifizierungsplatz kostet somit zukünftig zirka 5.650 Euro.
Kosten, die über die anteilige Finanzierung des Landes NRW (zirka 2.000,00 Euro
pro Teilnehmer*in) und die bisherige durchschnittliche Fördersumme der Stadt
Köln (zirka 1.500,00 Euro pro Teilnehmer*in) nach dem DJI Curriculum
hinausgehen, sind von den künftigen Tagespflegepersonen selbst zu tragen.
7. Pädagogische Konzeption
Das
Konzept einer Tagespflegeperson für ihre Tätigkeit ist bei Ersterteilung der
Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII vorzulegen. Es ist
schriftlicher Bestandteil der Prüfung in der Qualifizierung zur
Kindertagespflegeperson. Zur weitergehenden Sicherung der pädagogischen
Qualität ist bei Neuerteilung der Erlaubnis, spätestens jedoch nach 5 Jahren
Tätigkeit, ein überarbeitetes Konzept vorzulegen.
8. Konzeptionelle
Erweiterung des Vertretungsmodells 3 und Einstellung des Vertretungsmodells 2
sowie Vertretungszeiten
Das
Vertretungsmodell 2 – Anstellung von Tagespflegepersonen oder Vertretung auf
Honorarbasis für Ausfallzeiten der Tagespflegeperson – wird zu Gunsten des
Vertretungsmodells 3 nicht mehr ausgeweitet, da sich Modell 3 im Sinne der Qualitätsweiterentwicklung
in der Kindertagespflege fachlich und organisatorisch positiv bewährt hat und
gut zu steuern ist. Bei nicht selbstständigen Kindertagespflegepersonen sind
Ruhepausen nach § 4 Arbeitszeitgesetz einzuhalten. Da dies in Vertretung von Ausfallzeiten
nicht umsetzbar ist, werden grundsätzlich bei diesen angestellten
Vertretungstagespflegepersonen maximal 30 Stunden wöchentliche Arbeitszeit
gefördert.
Das
Vertretungsmodell 3 – Vertretungsstützpunkt – wird erweitert. An die
Vertretungsstützpunkte werden zusätzliche Tagespflegekräfte als Springer*innen
angebunden, die insbesondere Tagespflegepersonen in angemieteten Räumen
vertreten sollen. Die eingestellten Gelder für Modell 2 werden sukzessive
umgeschichtet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.