Nachtrag: 24.06.2021
Sitzung: 24.06.2021 Rat/0008/2021
Zusatz: zugesetzt
Beschluss: endgültig abgelehnt
Vorlage: AN/1501/2021
I.
Abstimmung über den mündlichen Änderungsantrag der Gruppe Die PARTEI
Erreichung der
Klimaneutralität bis 2029
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe Die PARTEI sowie bei
Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. und der Gruppe KLIMA FREUNDE abgelehnt.
II.
Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion
Beschluss:
Der Beschluss wird wie folgt ersetzt:
1.
Der
Rat der Stadt Köln bekennt sich zu dem Ziel, schnellstmöglich gesamtstädtische
Klimaneutralität Treibhausgas (THG)-Neutralität zu erreichen. Dies
bedeutet, dass im Gebiet der Stadt Köln nicht mehr Treibhausgase
emittiert werden, als auf natürliche oder künstliche Art und Weise
gebunden werden können.
2.
Die
Stadt Köln und Ihre Beteiligungen haben eine besondere Vorbildfunktion. Daher
wird die Verwaltung im Einvernehmen mit den Beteiligungsgesellschaften einen
verbindlichen Fahrplan entwickeln, wie alle direkt beeinflussbaren
THG-Emittenten bis spätestens 2040 das Ziel der THG-Neutralität erreichen. Dazu
werden konkrete Minderungsziele mit Meilensteilen und Zwischenzielen festgelegt
und ein geeignetes Indikatoren-Set zur Überprüfung eingesetzt. Dies
gilt auch für die Ausbauziele im Bereich erneuerbare Energien. Der
„Maßnahmenplan THG-Neutralität“ wird ämterübergreifend erarbeitet
und Maßnahmen und Ziele entsprechend verbindlich zugeteilt. Der Maßnahmenplan
wird bis Ende 2021 der Stadtgesellschaft vorgestellt und dem AKUG und dem Rat
zur Entscheidung vorgelegt.
3.
Es
wird eine belastbare Kostenschätzung vorgelegt. Diese stellt zum einen die
direkten Kosten für den städtischen Haushalt dar. Zum anderen werden die
Auswirkungen auf den Stadtwerkekonzern beurteilt, insbesondere was die
Konsequenzen für den steuerlichen Querverbund sowie die Gewinnabführung an den
städtischen Haushalt angeht.
4.
Für
den weitaus größten Teil der THG-Emissionen in Köln gilt, dass sie nicht direkt
durch die Stadt und ihre Beteiligungen beeinflusst werden können. Basierend auf
der Vorarbeit des Klimarates werden sektorenspezifische Ziele definiert. Dabei
werden den drei größten Sektoren (Verkehr, Industrie, Gebäude) jeweils konkrete
Minderungsziele zugeordnet. Zugleich wird definiert, mit welchen realistisch
umsetzbaren Maßnahmen diese erreicht werden sollen. Hierbei werden nach dem
„Pareto-Prinzip“ vorrangig die Maßnahmen angegangen, mit denen die
höchstmögliche THG-Reduktion bei gleichzeitig geringstem Aufwand erreicht
werden kann. Es werden dem Beispiel erfolgreicher Kommunen (wie z. B. Bottrop)
folgend Strategien entwickelt, wie durch gezielte Maßnahmen konkrete
Einsparungen umgesetzt werden können.“
5. Die Verwaltung legt eine jährlich fortzuschreibende THG-Bilanz auf Grundlage international anerkannter Standards vor, um die Ziele und deren Erreichung transparent und messbar zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion abgelehnt.