Nachtrag: 24.06.2021

Zusatz: zugesetzt

Beschluss: endgültig abgelehnt

I.           Abstimmung über den mündlichen Änderungsantrag der Gruppe Die PARTEI

Erreichung der Klimaneutralität bis 2029

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe Die PARTEI sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. und der Gruppe KLIMA FREUNDE abgelehnt.

II.         Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion

Beschluss:

Der Beschluss wird wie folgt ersetzt:

1.    Der Rat der Stadt Köln bekennt sich zu dem Ziel, schnellstmöglich gesamtstädtische Klimaneutralität Treibhausgas (THG)-Neutralität zu erreichen. Dies bedeutet, dass im Gebiet der Stadt Köln nicht mehr Treibhausgase emittiert werden, als auf natürliche oder künstliche Art und Weise gebunden werden können.

2.    Die Stadt Köln und Ihre Beteiligungen haben eine besondere Vorbildfunktion. Daher wird die Verwaltung im Einvernehmen mit den Beteiligungsgesellschaften einen verbindlichen Fahrplan entwickeln, wie alle direkt beeinflussbaren THG-Emittenten bis spätestens 2040 das Ziel der THG-Neutralität erreichen. Dazu werden konkrete Minderungsziele mit Meilensteilen und Zwischenzielen festgelegt und ein geeignetes Indikatoren-Set zur Überprüfung eingesetzt. Dies gilt auch für die Ausbauziele im Bereich erneuerbare Energien. Der „Maßnahmenplan THG-Neutralität“ wird ämterübergreifend erarbeitet und Maßnahmen und Ziele entsprechend verbindlich zugeteilt. Der Maßnahmenplan wird bis Ende 2021 der Stadtgesellschaft vorgestellt und dem AKUG und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

3.    Es wird eine belastbare Kostenschätzung vorgelegt. Diese stellt zum einen die direkten Kosten für den städtischen Haushalt dar. Zum anderen werden die Auswirkungen auf den Stadtwerkekonzern beurteilt, insbesondere was die Konsequenzen für den steuerlichen Querverbund sowie die Gewinnabführung an den städtischen Haushalt angeht.

4.    Für den weitaus größten Teil der THG-Emissionen in Köln gilt, dass sie nicht direkt durch die Stadt und ihre Beteiligungen beeinflusst werden können. Basierend auf der Vorarbeit des Klimarates werden sektorenspezifische Ziele definiert. Dabei werden den drei größten Sektoren (Verkehr, Industrie, Gebäude) jeweils konkrete Minderungsziele zugeordnet. Zugleich wird definiert, mit welchen realistisch umsetzbaren Maßnahmen diese erreicht werden sollen. Hierbei werden nach dem „Pareto-Prinzip“ vorrangig die Maßnahmen angegangen, mit denen die höchstmögliche THG-Reduktion bei gleichzeitig geringstem Aufwand erreicht werden kann. Es werden dem Beispiel erfolgreicher Kommunen (wie z. B. Bottrop) folgend Strategien entwickelt, wie durch gezielte Maßnahmen konkrete Einsparungen umgesetzt werden können.“

5.    Die Verwaltung legt eine jährlich fortzuschreibende THG-Bilanz auf Grundlage international anerkannter Standards vor, um die Ziele und deren Erreichung transparent und messbar zu machen.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion abgelehnt.