Nachtrag: 24.06.2021
Sitzung: 24.06.2021 Rat/0008/2021
Zusatz: zugesetzt
Beschluss: endgültig abgelehnt
Vorlage: AN/1507/2021
I.
Abstimmung
über Verweisungsantrag in den Verkehrsausschuss
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen den Stimmen der
Fraktionen Die Linke., FDP, AfD, den Gruppen Die PARTEI, KLIMA FREUNDE und GUT
Köln abgelehnt.
II.
Abstimmung
über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke.
Beschluss:
Der
vorliegende Antrag wird in den folgenden Punkten geändert bzw. ergänzt
(durchgestrichen bzw. im Fettdruck):
Der Rat setzt das Ziel, die
Mobilitätswende in Köln voranzubringen: Der Verkehr in der Stadt Köln findet
weitgehend durch die Verkehrsträger des Umweltverbundes statt, der MIV wird
zukünftig eine untergeordnete Rolle einnehmen. Der Rat beauftragt die Verwaltung für den
Motorisierten Individualverkehr (MIV) ein neues Grundnetz zu definieren, mit
dem Ziel, den vorhanden Straßenraum für den MIV deutlich zu reduzieren, um dem
so gewonnen Straßenraum neuen Funktionen zuzuordnen. Der MIV soll nur noch auf
diesem reduzierten Grundnetz leistungsfähig mit Priorität in die übergeordneten
Ziele wie Veedel oder Zentren fahren können. Dies soll unter folgenden
Kriterien und Maßgaben erfolgen:
1.
Basis sind die vorliegen
Verkehrsbelastungszahlen, angepasst an die Ziele von KölnMobil 2025 und darüber
hinaus: Der stadtweite Anteil des Umweltverbundes soll bis 2035 auf 75 Prozent
und innerhalb der Innenstadt, sowie in
den Bezirkszentren von über 80 Prozent auf bis zu 90 Prozent erhöht
werden.
Bei den Pendlerverkehren (die nicht im
Modal Split erfasst sind) soll ein weitgehender Umstieg vom MIV auf den
Umweltverbund erzielt werden. Der ein- und auspendelnde MIV wird bis 2035 um
die Hälfte reduziert.
2. Um
eine nachvollziehbare Umsetzbarkeit zu erreichen, wird das Stadtgebiet in
Korridore eingeteilt, welche nacheinander einzeln betrachtet und bewertet
werden. Der Verkehr in Köln ist dabei
als Gesamtsystem zu betrachten.
3. Besonders berücksichtigt werden dabei Liefer-, Wirtschafts-, Ziel- und Quellverkehre, sowie Durchgangs- und Pendlerverkehre.
4. Das Grundnetz soll die Radverkehrskonzepte berücksichtigen und sollte insbesondere dem Gelben Netz nicht entgegenstehen oder zum Rückbau von Radinfrastruktur führen. Der ÖPNV muss weiterhin sowohl auf dem Grundnetz als auch auf den restlichen Straßen funktionieren.
Bei Kreuzungen und Konflikten zwischen den
Netzen haben die Verkehrsmittel des Umweltverbundes Priorität.
5. Die Erreichbarkeit der Innenstadt für Menschen, die auf das Auto angewiesen sind, wie z. B. Anwohnende, Handwerkerinnen und Handwerker, Lieferverkehre, Menschen mit Behinderung, Pflege- und Gesundheitsdienste bleibt erhalten.
6. Auf dem verbleibenden Grundnetz hat bis auf weiteres der MIV Priorität, auf allen anderen Straßen der Umweltverbund. Dort ist die Leistungsfähigkeit des Fuß- und Radverkehrs und des ÖPNV maßgeblich.
7.
Verlässt der MIV das Grundnetz, kann er dort,
wo es notwendig ist, untergeordnet den Stadtraum weiter mitnutzen. Der
Durchgangsverkehr der Kernstadt wird dabei auf ein notwendiges Maß reduziert.
Der Verkehrsraum außerhalb des MIV-Grundnetzes
wird weitgehend autoarm gestaltet. Durchgangsverkehr wird aus dem Stadtgebiet
herausgehalten.
8.
Straßen, die nicht Teil des Grundnetzes sind,
sollen als Stadträume Der
öffentliche Raum soll als Stadtraum mit Aufenthaltsqualität
weiterentwickelt werden und dabei dem neuen Anspruch an Leistungsfähigkeit oder
der Anpassung an die Klimafolgen gerecht werden. Auch Straßen, die Teil des MIV-Grundnetzes sind, werden neu gestaltet,
um Verbesserungen für Fuß- und Radverkehr und den ÖPNV zu erzielen.
Zur Schaffung von attraktiven Umsteigealternativen vom MIV auf den Umweltverbund werden diese Alternativen vor allem entlang der Strecken mit dem höchsten MIV-Aufkommen geschaffen.
9. Die Bewertung soll durch einen Facharbeitskreis aus Verkehrsplaner*innen und weiteren Fachleuten erfolgen. In den Prozess sollen darüber hinaus die Industrie- und Handelskammer, die Kreishandwerkerschaft, die Handwerkskammer, den Einzelhandelsverband, die Kölner Verkehrsbetriebe, die DEHOGA, Verkehrsverbände (wie VCD, ADFC, Pro Bahn), Umweltverbände, Betroffenenverbände (z.B. Behinderten- oder Seniorenverbände) und Gewerkschaften und ggf. weitere Institutionen eingebunden werden.
10. Um die Umsetzbarkeit über Korridore zu prüfen, wird die Verwaltung beauftragt zunächst 3 Korridore (zwei links- und einen rechtsrheinischen) zu identifizieren und entsprechend ausgearbeitete Vorschläge dem Verkehrsausschuss vorzulegen.
11. Um
den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Politik Transparenz über den
Umsetzungsstand zu ermöglichen, ist über den Fortschritt regelmäßig zu
berichten.
Einwohnerinnen und Einwohner werden umfassend an den Verkehrsplanungen und der Neugestaltung des öffentlichen Raums beteiligt. Die Politik wird in Beratung und Beschlussfassung einbezogen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion
Die Linke., der Gruppen Die PARTEI, KLIMA FREUNDE und GUT Köln abgelehnt.