Nachtrag: 24.06.2021
Sitzung: 24.06.2021 Rat/0008/2021
Zusatz: zugesetzt
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: AN/1516/2021
Abstimmung
über den Dringlichkeitsantrag mit
der mündlichen Änderung, in Ziffer 5 hinter „…mit Gastronomie- und
Veranstaltungsbranche…“ die Worte „…sowie Politik…“ einzufügen
Beschluss:
Auch wenn schon viele Beschlüsse zu diesen Themen
gefasst wurden, gebietet die aktuelle Lage sie noch einmal zu bündeln:
- Der Rat
bekräftigt den in der Sitzung am 15.06.2021 gefassten Beschluss des
Ausschusses für Kunst und Kultur zur Aktuellen Stunde.
- Die Verwaltung wird aufgefordert kurzfristig die Voraussetzungen zu
schaffen, dass Veranstaltungen Open air stattfinden können, hierbei sind
bei der Genehmigungspraxis im Sinne eines positiven Ermessens alle
Möglichkeiten einer Umsetzung der beantragten Projekte auszureizen.
- Die Verwaltung wird beauftragt
die Ermöglichungsspielräume entsprechend den bereits praktizierten Konzepten
in anderen deutschen Städten, wie z.B. Bremen zu erweitern und
Veranstaltungen auf Grundlage von tragfähigen Anträgen zu
ermöglichen.
- Da das Feiern in Clubs jetzt noch nicht möglich ist, wird die
Verwaltung aufgefordert, öffentliche Flächen für Feiern, zu identifizieren
und auf Grundlage von Konzepten und Anträgen potentieller Veranstalter zur
Verfügung zu stellen wie vorhandene versiegelte Flächen oder durch
kurzfristige Straßensperrungen entstehende Flächen.
Hierbei sollen kreative Lösungen wohlwollend
begleitet werden, wie Veranstaltungen auf Plätzen dieser Stadt,
Freilichtbühnen, Messeparkplätzen etc. sowie Pop-Up Open-Air Spielstätten.
- Die
Stadtverwaltung soll einen Runden Tisch mit der Gastronomie- und
Veranstaltungsbranche sowie Politik einberufen,
um vorhandene Konzepte, unter welchen Bedingungen Öffnungen von Clubs,
Diskotheken, Bars und Livespielstätten sowie Konzerte nach der Sommerpause
ermöglicht werden können, schnellstmöglich in die Tat umzusetzen.
- Die von der Verwaltung gebildete Task-Force, wird um den
bestehenden Arbeitskreis bei der Stabsstelle Events erweitert.
- Die Verwaltung soll kurzfristig prüfen, ob die Kosten für
Lärmschutzgutachten und für den Einsatz von Sachverständigen während der Veranstaltungen seitens der Verwaltung übernommen werden können.
- Gemeinsam mit den Veranstalter*innen, der AWB und der Stadt Köln sollen Konzepte umgesetzt werden, die sowohl das Müllproblem begrenzen als auch für ausreichend sanitäre Einrichtungen sorgen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
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Anmerkung:
Mündlicher Änderungsantrag von RM
Joisten
Gemeinsame Beratung mit TOP 3.1.12
Antrag der Gruppe Die PARTEI betreffend "Prüfauftrag - Elfer Ring - Aufenthaltszonen zur
Freizeitgestaltung", AN/1384/2021 und TOP 3.1.21 Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion betreffend
"Verschärfte Corona-Maßnahmen überprüfen – Veranstaltungen und Partys
unter den Bedin-gungen der Corona-Pandemie ermöglichen", AN/1468/2021.