Beschluss: geändert beschlossen

II.         Abstimmung über den Ursprungsantrag mit den aus dem Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt übernommenen Änderungen mit Verbleib der Ziffer 2, 4. Spiegelstrich, 1. Satz des Ursprungsantrages

Beschluss:
Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt mit den Verleihern eine verbindliche Regelung abzuschließen, die folgende Punkte beinhaltet:

 

-       Ausreichendes Abstandsgebot zu Gewässern

 

-       Zur Vermeidung von unsachgemäß abgestellten E-Scootern sollen ausgewiesene Abstellbereiche geschaffen werden. Hierfür sollen geeignete Flächen, wie z.B. Parkplätze und ungenutzte versiegelte Flächen umgewandelt werden. Im innerstädtischen Bereich sind an möglichst allen Kreuzungen Parkplätze in Abstellmöglichkeiten für Mikromobilität mit eindeutiger Kennzeichnung und entsprechender Markierung umzuwandeln. Ausgenommen hiervon sind die Verbotszonen.

 

-       Im Rahmen der Sondernutzung werden hierfür angemessene Gebühren erhoben. Dabei sollen die Gebühren mindestens die ausfallenden Stellplatzgebühren ausgleichen. Für eine bessere Verteilung der E-Scooter kann der Preis örtlich variabel gestaltet werden.

 

-       Die Verleiher müssen gewährleisten, dass die E-Scooter barrierefrei und sachgemäß im öffentlichen Raum abgestellt werden.

 

-       Illegal entsorgte E-Scooter (Rhein/Gewässer/Grünbereiche etc.) müssen unverzüglich von den Verleihern entfernt werden. Sollten die Verleiher dem nicht nachkommen, erfolgt die Beseitigung durch Dritte auf Kosten der Verleiher.

 

-       Um eine gleichmäßige Aufteilung von E-Scootern in Kölns Veedeln zu gewährleisten, sollen 35 % der jeweiligen Flotte an E-Scootern in den Außenbezirken platziert werden. Hierfür sind Abstellplätze an den Endhaltestellen und Mobilitäts-Hubs zu schaffen.

 

-       Gemeinsame Info-Kampagnen zu den (ordnungs- und strafrechtlichen) Konsequenzen vom alkoholisierten Fahren und der Gewässerverschmutzung.

 

-       Anbieter von Verleihsystemen werden verpflichtet, abgängige Fahrzeuge bei der Stadt zu melden.

 

2.    Die Stadtverwaltung berichtet vierteljährlich über Daten rund um das Verkehrsvolumen von E-Scootern in Köln. Daten stehen ihr z. B. laut Punkt 3.4 des „Qualitäts-Agreements zwischen der Stadt Köln und Anbietern von Verleihsystemen (Fahrrad und Elektro-Tretroller)“ unentgeltlich zur Qualitätssicherung zur Verfügung. Insbesondere können aus diesen Daten Informationen zum Nutzungsverhalten und zu geeigneten Abstellorten generiert werden.

 

3.    Die Verwaltung berichtet in den Sitzungen nach der Sommerpause im AVR und im Verkehrsausschuss über die Erfahrungen der letzten zwei Jahre mit E-Scootern und über den aktuellen Stand der E-Scooter-Nutzung in Köln. Dabei sollen die Vorteile der Nutzung der Elektrokleinstfahrzeuge gegenüber den Nachteilen abgewogen werden, um daraus Schlüsse über die Rolle ziehen zu können, die Elektrokleinstfahrzeuge für die Moblilität haben. Des Weiteren berichtet die Verwaltung über die alltägliche Einhaltung der Vorgaben aus dem Qualitätsagreement und über die Umsetzung der beschlossenen Verschärfungen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.