Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Betrieb von E-Scootern im Stadtbezirk Innenstadt mit sofortiger Wirkung so lange zu untersagen, bis folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

 

• Bergung sämtlicher im Rhein versenkter E-Scooter durch und auf Kosten der Verleihfirmen.

 

• generelles Verbot des Abstellens der E-Scooter auf Gehwegen, stattdessen Schaffung von

  ausgewiesenen Abstellflächen auf vorhandenen Parkstreifen, außerhalb derer eine

  Beendigung der Fahrt technisch nicht möglich ist.

 

• Anordnung eines generellen Betriebsverbots zwischen 21 Uhr und 6 Uhr.

 

• Erhebung einer adäquaten Sondernutzungsgebühr z.B. in Höhe von 10 Euro pro Tag und

  Fahrzeug, auch als Ausgleich für entfallende Parkgebühren bei Umwandlung

  bewirtschafteter Parkflächen.

  Eine entsprechende Verwaltungsvorlage ist den zuständigen Gremien vorzulegen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.