Beschluss:
Der Rat beschließt auf
Grundlage seiner Beschlüsse vom 10.05.2016 (Einrichtung einer Ombudsstelle:
1252/2016), 28.06.2016 (Feinkonzept: 1826/2016), 14.11.2017 (Verlängerung der
Befristung bis 31.12.2019: 2735/2017) und 07.11.2019 (Verlängerung der
Befristung bis 31.12.2021: 3188/2019)
a) die Weiterführung der
Ombudsstelle für Geflüchtete in Köln über die Befristung 31.12.2021 hinaus für
zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2023,
b) die Gewährung eines
Zuschusses an den Kölner Flüchtlingsrat e.V. als Projektträger in Höhe von
jeweils 107.000 € für die Jahre 2022 und 2023.
Die erforderlichen
finanziellen Mittel werden im Teilergebnisplan 1004 Bereitstellung von
Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
bereitgestellt. Das Dezernat für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen wird
im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann
zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen,
vorsehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt