Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat beschließt auf Grundlage seiner Beschlüsse vom 10.05.2016 (Einrichtung einer Ombudsstelle: 1252/2016), 28.06.2016 (Feinkonzept: 1826/2016), 14.11.2017 (Verlängerung der Befristung bis 31.12.2019: 2735/2017) und 07.11.2019 (Verlängerung der Befristung bis 31.12.2021: 3188/2019)

 

a) die Weiterführung der Ombudsstelle für Geflüchtete in Köln über die Befristung 31.12.2021 hinaus für zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2023,

 

b) die Gewährung eines Zuschusses an den Kölner Flüchtlingsrat e.V. als Projektträger in Höhe von jeweils 107.000 € für die Jahre 2022 und 2023.

 

Die erforderlichen finanziellen Mittel werden im Teilergebnisplan 1004 Bereitstellung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereitgestellt. Das Dezernat für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt