Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt gemäß § 83 GO NRW zur Struktursicherung der Bürgerhäuser/-zentren in freier Trägerschaft überplanmäßige Aufwendungen bzw. Ausgaben in Höhe von 690.000 € im Teilergebnisplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern/-zentren, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen. Mit der Erhöhung der Ermächtigung werden die durch die Corona-Krise bedingten Mindereinnahmen und Mehrausgaben der Einrichtungen kompensiert. Die Deckung erfolgt

  • in Höhe von 190.000 € durch Wenigeraufwendungen/-auszahlungen in Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen und

 

  • in Höhe von 500.000 € durch Mehrerträge/-einzahlungen in Teilergebnisplan 0502, Kommunale Leistungen nach dem SGB II, in Teilplanzeile 6, Kostenerstattungen und Kostenumlagen.

 

Die Verteilung der Mehraufwendungen bzw. -ausgaben auf die einzelnen Bürgerhäuser/-zentren erfolgt nach Maßgabe beigefügter Anlage 1. Eventuelle Veränderungen des Zuschussbedarfs bis zu 10% des jeweils prognostizierten Defizits können innerhalb des Gesamtbudgets von der Verwaltung ohne erneute Beschlussfassung vorgenommen werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.