Nachtrag: 15.07.2021

Zusatz: - zugesetzt -

Beschluss: endgültig abgelehnt

I.          Abstimmung über den Änderungsantrag

 

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beschließt die Vorlage mit folgenden Änderungen:

Punkt 1:

  • Der letzte Satz im ersten Absatz wird nach einer Streichung wie folgt lauten (Streichungen markiert):

… In den Kosten sind rund 10,2 Mio. Euro Risikozuschlag und rund 12,76 Mio. Euro GU-Zuschlag enthalten.

  • Dann wird ein Satz nach „… enthalten.“ eingefügt:

Die Baumaßnahme wird, wie ursprünglich vorgesehen, unter der Regie der Gebäudewirtschaft selbst durchgeführt und nicht mittels einer GU- oder TU-Vergabe.

Neue Punkte 4 und 5:

Nach Punkt 3 werden zwei neue Punkte 4 und 5 angefügt:

4.    Um die Gebäudewirtschaft in die Lage zu versetzen, eine zunehmend höhere Anzahl von Schulen, Kitas und Kulturbauten wieder selbst vollständig planen und bauen zu können, soll die Verwaltung auch bisher verworfene Maßnahmen wie Erhöhung der Gehälter prüfen, um mehr qualifizierte Bauingenieure und Architekten zu gewinnen:

-        Alle tariflichen Möglichkeiten, die Arbeitsentgelte der Beschäftigten der Gebäudewirtschaft zu erhöhen werden genutzt.

-        Stellenbesetzungsverfahren werden beschleunigt und qualitativ verbessert.

-        Potentiale der Bewerber*innen und der bereits Beschäftigten werden bestmöglich gefördert und entsprechende Qualifizierungen fester Bestandteil der Personalentwicklung.

5.    Die Verwaltung wird beauftragt, verschiedene Organisationsformen für den schnellstmöglichen Aufbau einer neuen Bauverwaltung zu prüfen. Dem Rat sind Alternativen zum Beschluss vorzulegen. Jede der Alternativen soll es ermöglich, dass die städtischen Gebäude für Schulen, Kitas und Kultur vollständig in eigener Regie gebaut und saniert werden können. Dafür muss die neu aufgebaute Bauverwaltung mit ausreichenden Kompetenzen und Ressourcen für alle Leistungsphasen großer Bauprojekte ausgestattet sein.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke. abgelehnt.