Beschluss:

Der Rat nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit seinen Anlagen nach den Grundsatzreden der Oberbürgermeisterin und der Stadtkämmerin entgegen und verweist ihn zur weiteren Beratung in die Bezirksvertretungen, den Jugendhilfeausschuss, den Integrationsrat und den Finanzausschuss.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, bis zur Verabschiedung der Haushaltssatzung durch den Rat

-       den Haushaltsplan um wesentliche Veränderungen und insb. Investitionen fortzuschreiben, die bis dahin Veranschlagungsreife erlangen, z.B. durch einen entsprechenden Ratsbeschluss,

-       die Isolation nach dem NKF-CIG aufzunehmen, sobald mit Blick auf den Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften zur Ergänzung entsprechender Regelungsinhalte für die Aufstellung der kommunalen Haushalte 2022 von Planreife auszugehen ist sowie

-       aus haushaltsrechtlichen oder –technischen Gründen erforderliche Umstellungen im Haushaltsplan vorzunehmen, soweit dies in den Produktgruppen nicht zu einer Veränderung der Ermächtigungen insgesamt führt.

Die Anpassungen werden im Wege von Veränderungsnachweisen rechtzeitig spätestens bis zur Verabschiedung vorgelegt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.