Der Gesundheitsausschuss
empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu beschließen:
Der
Rat beschließt die Fortführung der Mindeststandard-Maßnahmen zur Unterbringung
und Betreuung Geflüchteter bis 31.12.2023 in folgendem Umfang:
1.
„Verbesserter Betreuungsschlüssel 1:60“ für bestimmte Einrichtungen
(Leichtbauhallen und Standorte mit
Kojenunterbringung und Gemeinschaftsverpflegung, soweit diese wieder belegt
werden müssen).
2.
Stärkung des Ehrenamtes:
2.1) Finanzierung von 2 Stellen (2 x 0,5
und 4 x 0,25) in 2022 und
1,75 Stellen (2 x 0,5 und 3 x
0,25) in 2023 in bestimmten Einrichtungen
mit Aufwendungen in 2022 in
Höhe von 141.800 € und in 2023
in Höhe von 124.075 €.
2.2) Beibehaltung der im Stellenplan 2018
unbefristet eingerichteten 9 x 0,5 Stellen in A10/EG 9c in den Bürgerämtern mit
jährlichen Aufwendungen
in Höhe von 361.600 €.
2.3) Finanzierung von 13 x 0,5 Stellen für
die Stärkung der standortüber-
greifenden Betreuung und
Steuerung der ehrenamtlich Tätigen mit
jährlichen Aufwendungen in
Höhe von 513.249 €.
2.4) Ausbau und Pflege des digitalen
Informationsportals von Wiku mit
jährlichen Aufwendungen in
Höhe von 12.200 €.
2.5) Bereitstellung von finanziellen
Mitteln für die administrative Unter-
stützung von
Willkommensinitiativen mit jährlichen Aufwendungen von 70.000 €.
3.
Medizinische Grundversorgung von Geflüchteten in verschiedenen Unterbringungsressourcen
für Geflüchtete:
3.1) Finanzierung von 1,5 Stellen,
angebunden beim DRK, zur Sicherstellung
der medizinischen
Grundversorgung in großen Einrichtungen
(Notaufnahmen/-unterkünften,
z.Zt. nur in der Herkulesstraße) mit
jährlichen Aufwendungen in
Höhe von 106.350 €.
3.2) Beibehaltung der im Vorgriff auf
den Stellenplan 2022 unbefristet ein-
gerichteten 3,0 Stellen
Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, P7 TVöD,
und 1,0 Stelle Hebamme,
Bewertung E10 / P10 TVöD mit jährlichen
Aufwendungen in Höhe von
252.700 €.
Die Finanzierung der unter 2) dargestellten Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der
noch zu beschließenden Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2022:
- aus Mitteln im Teilplan 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum,
Teilplanzeile 15, Transferleistungen, für die unter Punkt 2.1) dargestellte
Maßnahme. Das Dezernat für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen wird im
Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann
zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen,
vorsehen.
- aus Mitteln im Teilplan 0504 Freiwillige Sozialleistungen und Diversity,
Teilplanzeile 15 Transferleistungen – Zuschüsse, für die unter den Punkten
2.3-2.5) dargestellten Maßnahmen. Das Dezernat OB wird im Rahmen des
Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen
Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.
- aus Mitteln im Teilplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von
Wohnraum, Teilplanzeile 15, Transferleistungen, für die unter Punkt 3.1)
dargestellte Maßnahme. Das Dezernat für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen
wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des
dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen,
vorsehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.