Beschluss:

 

Der Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt die Fortführung der Mindeststandard-Maßnahmen zur Unterbringung und Betreuung Geflüchteter bis 31.12.2023 in folgendem Umfang:

1. „Verbesserter Betreuungsschlüssel 1:60“ für bestimmte Einrichtungen
    (Leichtbauhallen und Standorte mit Kojenunterbringung und Gemeinschafts-
     verpflegung, soweit diese wieder belegt werden müssen).
   
2. Stärkung des Ehrenamtes:

    2.1) Finanzierung von 2 Stellen (2 x 0,5 und 4 x 0,25) in 2022 und
           1,75 Stellen (2 x 0,5 und 3 x 0,25) in 2023 in bestimmten Einrichtungen
           mit Aufwendungen in 2022 in Höhe von 141.800 € und in 2023
           in Höhe von 124.075 €.

    2.2) Beibehaltung der im Stellenplan 2018 unbefristet eingerichteten 9 x 0,5
           Stellen in A10/EG 9c in den Bürgerämtern mit jährlichen Aufwendungen
           in Höhe von 361.600 €.

    2.3) Finanzierung von 13 x 0,5 Stellen für die Stärkung der standortüber-
           greifenden Betreuung und Steuerung der ehrenamtlich Tätigen mit
           jährlichen Aufwendungen in Höhe von 513.249 €.
    2.4) Ausbau und Pflege des digitalen Informationsportals von Wiku mit
           jährlichen Aufwendungen in Höhe von 12.200 €.

    2.5) Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die administrative Unter-
           stützung von Willkommensinitiativen mit jährlichen Aufwendungen von
           70.000 €.

3. Medizinische Grundversorgung von Geflüchteten in verschiedenen Unter-
    bringungsressourcen für Geflüchtete:

    3.1) Finanzierung von 1,5 Stellen, angebunden beim DRK, zur Sicherstellung
           der medizinischen Grundversorgung in großen Einrichtungen
           (Notaufnahmen/-unterkünften, z.Zt. nur in der Herkulesstraße) mit
           jährlichen Aufwendungen in Höhe von 106.350
€.
    3.2) Beibehaltung der im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 unbefristet ein-
           gerichteten 3,0 Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, P7 TVöD,
           und 1,0 Stelle Hebamme, Bewertung E10 / P10 TVöD mit jährlichen
           Aufwendungen in Höhe von 252.700 €.


Die Finanzierung der unter 2) dargestellten Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der noch zu beschließenden H
aushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022:

-       aus Mitteln im Teilplan 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 15, Transferleistungen, für die unter Punkt 2.1) dargestellte Maßnahme. Das Dezernat für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.

-       aus Mitteln im Teilplan 0504 Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, Teilplanzeile 15 Transferleistungen – Zuschüsse, für die unter den Punkten 2.3-2.5) dargestellten Maßnahmen. Das Dezernat OB wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.

-       aus Mitteln im Teilplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 15, Transferleistungen, für die unter Punkt 3.1) dargestellte Maßnahme. Das Dezernat für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.