Beschluss:
Der Ausschuss
Soziales, Seniorinnen und Senioren empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt die Fortführung der Mindeststandard-Maßnahmen zur
Unterbringung und Betreuung Geflüchteter bis 31.12.2023 in folgendem Umfang:
1. „Verbesserter Betreuungsschlüssel 1:60“ für bestimmte Einrichtungen
(Leichtbauhallen und Standorte mit
Kojenunterbringung und Gemeinschafts-
verpflegung, soweit diese wieder
belegt werden müssen).
2. Stärkung des Ehrenamtes:
2.1) Finanzierung von 2 Stellen (2 x 0,5 und 4
x 0,25) in 2022 und
1,75 Stellen (2 x 0,5 und 3 x
0,25) in 2023 in bestimmten Einrichtungen
mit Aufwendungen in 2022 in
Höhe von 141.800 € und in 2023
in Höhe von 124.075 €.
2.2) Beibehaltung der im Stellenplan 2018
unbefristet eingerichteten 9 x 0,5
Stellen in A10/EG 9c in den
Bürgerämtern mit jährlichen Aufwendungen
in Höhe von 361.600 €.
2.3) Finanzierung von 13 x 0,5 Stellen für die
Stärkung der standortüber-
greifenden Betreuung und Steuerung der ehrenamtlich
Tätigen mit
jährlichen Aufwendungen in
Höhe von 513.249 €.
2.4) Ausbau und Pflege des digitalen
Informationsportals von Wiku mit
jährlichen Aufwendungen in
Höhe von 12.200 €.
2.5) Bereitstellung von
finanziellen Mitteln für die administrative Unter-
stützung von
Willkommensinitiativen mit jährlichen Aufwendungen von
70.000 €.
3. Medizinische Grundversorgung von Geflüchteten in verschiedenen Unter-
bringungsressourcen für Geflüchtete:
3.1)
Finanzierung von 1,5 Stellen, angebunden beim DRK, zur Sicherstellung
der medizinischen
Grundversorgung in großen Einrichtungen
(Notaufnahmen/-unterkünften,
z.Zt. nur in der Herkulesstraße) mit
jährlichen Aufwendungen in
Höhe von 106.350 €.
3.2) Beibehaltung der im Vorgriff auf
den Stellenplan 2022 unbefristet ein-
gerichteten 3,0 Stellen
Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, P7 TVöD,
und 1,0 Stelle Hebamme,
Bewertung E10 / P10 TVöD mit jährlichen
Aufwendungen in Höhe von
252.700 €.
Die Finanzierung der unter 2) dargestellten Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der
noch zu beschließenden Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2022:
- aus Mitteln im Teilplan 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 15, Transferleistungen, für die unter Punkt 2.1) dargestellte Maßnahme. Das Dezernat für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.
- aus Mitteln im Teilplan 0504 Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, Teilplanzeile 15 Transferleistungen – Zuschüsse, für die unter den Punkten 2.3-2.5) dargestellten Maßnahmen. Das Dezernat OB wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.
-
aus Mitteln im Teilplan 1004, Bereitstellung und
Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 15, Transferleistungen, für die
unter Punkt 3.1) dargestellte Maßnahme. Das Dezernat für Soziales, Umwelt,
Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses
2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel,
ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.