Nachtrag: 16.08.2021
Sitzung: 30.08.2021 SHA/0005/2021
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2482/2021
Beschluss:
1)
Der
Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit der Ernst-Moritz-Arndt-Schule, Evangelische Grundschule, aktuell Mainstraße 75, 50996 Köln-Rodenkirchen, zukünftig Sürther
Straße 201, 50999 Köln-Rodenkirchen gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz
NRW zum Schuljahr 2022/23 von 3 auf 5 Züge auszubauen.
2)
Der
Rat der Stadt Köln beschließt gleichzeitig, die vorübergehend erhöhte Zügigkeit
der Albert-Schweitzer-Grundschule, Zum
Hedelsberg 13, 50999 Köln-Weiß gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW zum
Schuljahr 2022/23 von 4 wieder auf 3 Züge abzubauen.
3)
Der
Rat der Stadt Köln beschließt gleichzeitig, die vorübergehend erhöhte Zügigkeit
der Brüder-Grimm-Schule, Sürther Hauptstraße
149, 50999 Köln-Sürth gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW zum Schuljahr
2022/23 von 5 wieder auf 4 Züge abzubauen.
4)
Der
Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach
Beschlussfassung die Anträge gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen
zur Genehmigung der Zügigkeitsänderungen zu den Punkten 1., 2. und 3. zu
stellen.
5)
Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung der Beschlüsse
zu den Punkten 1., 2. und 3. die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4
VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt