Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1.
Der Rat
beschließt rückwirkend zum 01.01.2021 die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz
für die Leistungen der Berufsfeuerwehr und der freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Köln (Feuerwehrsatzung) in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss beigefügten
Fassung.
2.
Der Rat
beschließt rückwirkend zum 01.01.2021 die Satzung über die Erhebung von Gebühren
für die Leistungen der Berufsfeuerwehr und der freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Köln (Feuerwehrgebührensatzung) in der als Anlage 2 zu diesem Beschluss beigefügten
Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt