Beschluss:

Der Betriebsausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

1.            Der Rat stellt gemäß § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) i.V.m. § 4 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln den Jahresabschluss zum 31.12.2020 fest und beschließt, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

2.            Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.