Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

In der Sitzung am 04.03.2021 hat die Bezirksvertretung mehrheitlich den Antrag eines Schaustellerbetriebes abgelehnt, auf dem Kirmesplatz in der Zündorfer Groov für einen Monat einen Pop-Up-Biergarten einzurichten.

Die Bezirksvertretung ist dabei den Ausführungen der Verwaltung gefolgt, die

argumentiert hatte, dass es sich nicht um eine der zugelassenen traditionellen

Veranstaltungen im Sinne des Nutzungskonzeptes für die öffentlichen Verkehrsflächen in der Groov aus dem Jahr 2001 handeln würde. Dieses Nutzungskonzept wurde bewusst erstellt, um sowohl die Anwohner der Groov als auch das anschließende Landschaftsschutzgebiet vor zu vielen Veranstaltungen zu schützen.

Mit E-Mail vom 25. Juni 2021 wurde den Mitgliedern der Bezirksvertretung dann

überraschend mitgeteilt, dass der Schaustellerbetrieb gerichtlich gegen das

Nutzungsverbot vorgegangen war und dieses Verfahren vor dem Verwaltungsgericht

Köln gewonnen habe. Auf den weiteren Klageweg habe die Verwaltung verzichtet und eine Genehmigung für den Zeitraum ab dem 19. August 2021 erteilt.

Die Bezirksvertretung Porz fühlt sich von der Verwaltung schlecht beraten und bittet

daher um einen Sachstandsbericht zu diesem Thema in der Sitzung am 04.11.2021.

Darin möge die Verwaltung auf folgende Punkte eingehen:

1. Warum ist das Nutzungskonzept nicht rechtssicher und was unternimmt die

Verwaltung, um ein Konzept zu erstellen, das auch vor Gericht Bestand hat?

2. Bis wann wird dieses offenbar nötige Nutzungskonzept der Bezirksvertretung

zur Zustimmung vorgelegt?

3. Gab es überhaupt ein Urteil des Gerichts bzw. wurde das Verfahren überhaupt

abgeschlossen? Oder gab es vielmehr nur einen „Hinweis“ des Gerichtes, dem

die Verwaltung direkt gefolgt ist („… vorläufige rechtliche Einschätzung der

Kammer …“)?

4. Aus welchen Gründen bezieht sich das Gericht in seinem Urteil oder seinem

Hinweis auf rein „straßenrechtliche Gesichtspunkte“? Gegenstand der

Ablehnung war doch das Nutzungskonzept, das völlig andere Dinge bewertet.

5. Warum hat die Verwaltung darauf verzichtet, die Bezirksvertretung

einzubeziehen? Sie hat sich damit, unabhängig von der rechtlichen Situation,

über einen bestehenden Beschluss hinweggesetzt.

6. Warum wurde die Erlaubnis nunmehr für sogar sechs Wochen erteilt, obwohl

doch ursprünglich nur ein Monat beantragt war?

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltung von Frau Bastian (FDP) zugestimmt.