Beschluss:
Zur
Wiederherstellung der Nutzungsqualität als Fußgängerpassage zwischen
Brüderstraße und Schildergasse möge die Verwaltung sicherstellen, dem
Eigentümer des Flurstücks 4958-019.955 (sog. „Wehmeyerpassage“) die rechtliche
Möglichkeit zur Schließung der Ein-/Ausgangsbereiche der Passage an Werktagen
nach Geschäftsschluss und an Sonn-und Feiertagen in den Abend-/Nachtsunden von
22:00 bis 6:00 Uhr bis auf Widerruf einzuräumen. Der Beschluss soll gem. § 38 Abs. 13 dem Rat vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit
Stimmen Grüne, eine Stimme CDU und Die Partei gegen die Stimmen von SPD, Die
Linke und Klimafreunde.