Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Zur Wiederherstellung der Nutzungsqualität als Fußgängerpassage zwischen Brüderstraße und Schildergasse möge die Verwaltung sicherstellen, dem Eigentümer des Flurstücks 4958-019.955 (sog. „Wehmeyerpassage“) die rechtliche Möglichkeit zur Schließung der Ein-/Ausgangsbereiche der Passage an Werktagen nach Geschäftsschluss und an Sonn-und Feiertagen in den Abend-/Nachtsunden von 22:00 bis 6:00 Uhr bis auf Widerruf einzuräumen. Der Beschluss soll gem. § 38 Abs. 13 dem Rat vorgelegt werden.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich mit Stimmen Grüne, eine Stimme CDU und Die Partei gegen die Stimmen von SPD, Die Linke und Klimafreunde.