Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen genehmigt
nachträglich die am 21.08.2021
unterschriebene Dringlichkeitsentscheidung:
Gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung der Stadt Köln empfehlen wir dem Rat, aufgrund des vom Dachverband eingereichten Antrags, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2021 am 19.09.2021 anlässlich des Tag des Veedels.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen ein Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.
(nicht anwesend: Frau
Becker)