Die Bezirksvertretung Mülheim genehmigt nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung vom 23.08.2021:
Beschluss:
Gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung der Stadt Köln empfehlen wir dem Rat, aufgrund des vom Dachverband eingereichten Antrags, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2021 am 19.09.2021 anlässlich des Tag des Veedels.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit
den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion sowie der Einzelmandatsträger
Tücks (FDP) und Hengstenberg (AfD) gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen, der Fraktion Die LINKE sowie des Einzelmandatsträgers Altefrohne
(Die PARTEI) beschlossen.