Beschluss in der aktualisierten Fassung (siehe Anlage 3):

1.         Der Rat beschließt die Einrichtung eines Kunstbeirats für die Ratsperiode 2020 – 2025.

2.         Der Rat beschließt die Geschäftsordnung des Kunstbeirates entsprechend Anlage 4.

3.         Darüber hinaus beruft der Rat als ständige Mitglieder mit Stimmrecht für den Kunstbeirat

als sachkundige Bürgerinnen und Bürger:

  • Herrn Tobias Becker
  • Herrn Lutz Fritsch (2. Wahlperiode)
  • Herrn Prof. Gereon Krebber
  • Herrn Kay von Keitz (2. Wahlperiode)
  • Herr Prof. Oliver Kruse (2. Wahlperiode)
  • Frau Birgit Laskowski
  • Frau Ute Piroeth (2. Wahlperiode)
  • Frau Dr. Anne Schloen

4.         Als ständige Mitglieder mit beratender Stimme benennt der Rat für den Kunstbeirat

  • die*den Beigeordnete*n für Kunst und Kultur
  • die*den Beigeordnete*n für Planen und Bauen

5.         Jede im Ausschuss Kunst und Kultur stimmberechtigt vertretene Fraktion entsendet jeweils eine*n Vertreter*in.

Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf der Wahlperiode.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.