Nachtrag: 31.08.2021
Sitzung: 13.09.2021 FA/0006/2021
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 0459/2021
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung auf der
Grundlage der vorgelegten geprüften Kostenberechnung mit der Umsetzung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans 66380/02 vom 31.03.2017. Die Umsetzung beinhaltet den Neubau einer
Sportanlage mit Kunststoffrasen-Großspielfeld, Sportrasen-Großspielfeld,
Trainingsbeleuchtungsanlage, Einfriedungen,
Wege aus Pflasterbelag,
Zuschauerbereichen, Materialunterstand und Parkplatz sowie der Pflanzungen im
Rahmen der Eingriffs-Ausgleich Bilanzierung.
Die voraussichtlichen Kosten
für die Gesamtmaßnahme betragen 4.017.113,44 € brutto.
Zudem beschließt der Rat für das Haushaltsjahr 2021 die
Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO
NRW in Höhe von 2.000.000,00 €
zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung /
Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen,
bei der Finanzstelle 5201-0801-2-5200 Sportanlage Kapellenstraße. Die Deckung
erfolgt durch entsprechend geringere Verpflichtungsermächtigungen im
Teilfinanzplan 1201-Straßen, Wege, Plätze zu Lasten der Finanzstelle
6601-1201-0-6605 Generalinstandsetzung von Straßen, da sich die Umsetzung der
Maßnahme zeitlich verzögert.
Gleichzeitig
beschließt der Rat die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im
Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 1.897.113,44 € im Teilfinanzplan 0801,
Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlung für
Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-2-5200 (SpA Kapellenstraße).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt