Beschluss:
Der Ausschuss Soziales, Seniorinnen und
Senioren
beschließt auf der Grundlage des vom Rat am
06.05.2021 beschlossenen Förderprogramms (Vorlagen-Nr. 0022/2021) die Förderung
der in der beiliegenden Anlage aufgelisteten eingetragenen Vereine aus dem
Kölner Stadtgebiet für das Förderjahr 2021 bis zu maximal
- 201.500 Euro für Projekt – und Baukostenzuschüsse sowie
- 284.370 Euro für institutionelle Förderungen.
Entsprechende Mittel stehen im Doppelhaushalt
2020/2021, Hj. 2021 im Teilergebnisplan 0507 Betrieb, Unterhaltung und
Förderung von Bürgerhäusern und -zentren in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen
– siehe Erläuterungen: „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und
soziokulturelle Nutzer in den Stadtteilen“ in Höhe von 200.000 Euro,
„Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle
Nutzer“ in Höhe von 150.000 Euro sowie „Baukostenzuschüsse für Bürger- und
Vereinseinrichtungen (ohne Sport)“ in Höhe von 350.000 Euro (700.000 Euro
insgesamt) – zur Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des
Förderprogramms „Dritte Orte“ zur Verfügung.
Die Entscheidung zu Anzahl und Förderhöhe
mehrjähriger Förderungen ab dem Haushaltsjahr 2022 wird mit gesonderter
Beschlussvorlage eingebracht.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.