Nachtrag: 02.09.2021

Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer (SPD-Fraktion) lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der Ergänzung aus dem gemeinsamen Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. abstimmen:

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für den Bereich östlich, südlich und nördlich der Ostmerheimer Straße in Merheim, (Gemarkung Langenbrück, Flur 71 Flurstücke Nummer 4923, 5770, 5799 und 5800) —Arbeitstitel: "Ostmerheimer Straße 214" in Köln-Merheim— einzuleiten mit dem Ziel, neben dem bereits im Bau befindlichen ersten Abschnitt der Wohnbebauung und der Kindertageseinrichtung im Bestand in einem zweiten Bauabschnitt weitere Wohneinheiten inklusive Studentenappartements zu schaffen.

 

Es werden mindestens 50% geförderte und mindestens 50% preisgedämpfte Wohneinheiten errichtet.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.