Beschluss in der Fassung des Ausschusses
für Kunst und Kultur vom 07.09.2021 (Anlage 1):
Der Rat beschließen, die vorhandenen
Restmittel aus der Corona-Sonderförderung aus Dezernat VII-Kunst und Kultur in
Höhe von 443.111 € als angepasstes Förderinstrument ihrem ursprünglichen
Verwendungszweck, der Projektförderung des Kulturamtes, Teilergebnisplan 0416 -
Kulturförderung in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, zurückzuführen.
Ergänzung:
1.
Die Restgelder sollen für Träger bereitgehalten
werden, die coronakonform öffnen und dabei Einkommensverluste hinnehmen müssen.
mit dem Hinweis, dass dabei auch Träger
antragsberechtigt sein sollen, die bisher vom Kulturamt nicht gefördert werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei
Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.