Geänderter Beschluss: (in der Fassung des Beschlusses der BV Ehrenfeld)

Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Der Stadtentwicklungsausschuss

  1. nimmt das Zielbild für die sogenannte Kölner Weststadt zur Kenntnis.

 

  1. beschließt das Zielbild als Grundlage für weitere Entwicklungen innerhalb des Betrachtungsraums mit folgenden Ergänzungen:

 

a.    Die Verwaltung wird aufgefordert, dass Zielbild für den Betrachtungsraum um eine weitere Themenkarte „Klimaneutralität 2035“ zu erweitern, dieses mit Inhalt zu füllen, besonders für die Aspekte Hitze, Wasser, Energie und Stadttraum, und in die anderen Zieldimensionen zu integrieren.

b.    fordert die Verwaltung auf die Themenkarte 3 „Bewegungsraum“ mit der Zielsetzung einer umweltgerechten Mobilität, besonders für den Liefer- und Schwerlastverkehr, zu ergänzen, die in eine stadtweite Netzplanung integriert ist.

 

  1. beauftragt die Verwaltung, das in 2 festgelegte Zielbild bei den nächsten Verfahrensschritten, dem städtebaulichen Wettbewerb Max-Becker-Areal und der Fortschreibung des Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld als Grundlage zu integrieren und dabei folgende Punkte vertieft zu betrachten:

 

a.    klimaneutrales Quartier, besonders für die Aspekte Hitze, Wasser, Energie, Stadttraum und Bauen

b.    Eine Infrastruktur für umweltgerechte Mobilität zu schaffen, die den Fußverkehr, den Radverkehr, den ÖPNV sowie den Logistikverkehr entsprechend dem aktuellen Stand der Verkehrswissenschaft vorrangig berücksichtigt.

c.    Konzepte für den Umgang des Parkens für alle Mobilitätsträger sind dazustellen. Als Vorbild kann der Wettbewerb zum Stadtviertel „Kreuzfeld“ dienen.

d.    Die Vielfalt, die hinter dem Begriff „Gewerbe“ steht, soll im Wettbewerb ihren Platz finden

e.    Die Jury für den Wettbewerb soll die Punkte 3.1. – 3.3. in ihrer Teilnehmerschaft abbilden. Das bedeutet, dass Klimaexpertise, Mobilitätsexpertise, Gewerbeexpertise durch unabhängige Expert*innen vertreten sind. In die Jury sind auch Mitglieder des Rahmenplanungsbeirats, der Bezirksvertretung und des Rats zu berufen.

 

  1. die „Charta für das Max-Becker-Arial“ des Rahmenplanungsbeirats wird von der Bezirksvertretung mitbeschlossen und dient als Ergänzung zum Zielbild und als Bestandteil für den städtebaulichen Wettbewerb für das Max-Becker-Areal.

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt