Beschluss (in der Fassung des Jugendhilfeausschusses):

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen:

 

1.    Vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltsplanes 2022 in der von der Verwaltung für den Teilergebnisplan 0604, Teilplanzeile 15, vorgelegten Fassung, beschließt der Rat den Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025 in der vorliegenden Fassung (ANLAGE Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

2.    Die konkrete Maßnahmenumsetzung erfolgt unter Einbezug betroffener Zielgruppen sowie in Vernetzung mit relevanten Fachkräften, um vielfältigen Zielgruppenbedarfen in besonderem Maße entsprechen zu können. Hierfür wird ein möglichst breit aufgestelltes Begleitgremium installiert, welches – gegebenenfalls maßnahmenscharf – weitere Fachexpertise einschlägiger Institutionen in die Ausgestaltung der Planungsvorhaben einbezieht.

3.    Die mit der Maßnahme verbundenen Aufwendungen von 878.500 € in 2022 sind im HPL-Entwurf 2022 im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen berücksichtigt.

Die in den Jahren 2023 erforderlichen Aufwendungen von 943.500 €, 2024  und 2025 jeweils 1.000.000 € wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023 ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.

4.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Dezember 2023 einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplanes vorzulegen.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt