Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

  1. Der Rat beschließt die Ersatzbeschaffung von 132 Stadtbahneinheiten (66 Züge) der Serien 2200/2300 und 5100 sowie die Beschaffung von 34 Zwischenmodulen für die Kapazitätserweiterung auf den Linien 4, 13 und 18. Der Rat erklärt sich damit einverstanden, dass weitere 60 Stadtbahneinheiten (30 Züge) und 23 Zwischenmodule für Leistungsausweitungen (unter anderem auf Basis der ÖPNV-RoadMap der Stadt Köln) zusammen mit der vorgenannten Ersatzbeschaffung als Optionen ausgeschrieben werden. Über den späteren Abruf dieser optionalen Leistungen für die Kapazitätserweiterungen entscheidet der Rat jedoch gesondert. Die Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt entsprechender Gremienbeschlüsse der KVB.

 

  1. Der Rat nimmt die im Zusammenhang mit dem oben genannten Investitionsvorhaben stehenden (Projekt HFX) finanziellen Folgeauswirkungen und die daraus resultierende, nach heutigem Kenntnisstand prognostizierte Erhöhung des Jahresdefizites um rd. 40,8 Mio. € im Jahr 2035 zur Kenntnis. Davon betreffen 18,5 Mio. € die Beschaffung der zu ersetzenden 132 Serienfahrzeuge sowie der 34 Zwischenmodule für die Kapazitätserweiterung auf den Linien 4, 13 und 18 und 22,3 Mio. € die optionalen Stadtbahneinheiten für noch nicht beschlossene Leistungsausweitungen.

  2. Der Rat beschließt ferner, der KVB zur Finanzierung der Stadtbahnbeschaffung Gesellschafterdarlehen bis zu einem Volumen von 580 Mio. Euro zu Kommunalkreditkonditionen zur Verfügung zu stellen und beauftragt die Verwaltung, hierfür die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen. Über die Finanzierung eines eventuellen Abrufs der auszuschreibenden Optionen entscheidet der Rat gesondert.

Die notwendige zukünftige Mittelbereitstellung wird auf Basis des von der KVB vorgelegten Zahlungsplanes entsprechend im Rahmen der Hpl.-Anmeldungen ab Hj. 2024 im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – in der Teilfinanzplanzeile 12 als Ausleihung – Auszahlungen für sonstige Investitionsauszahlungen- zu berücksichtigen sein.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt