Beschluss:

Gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung der Stadt Köln empfehlen wir dem Rat, aufgrund der von den Interessengemeinschaften der Stadtteile eingereichten Anträge, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Zweiten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2021 an verschieden Tagen und Zeiten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mit Stimmenmehrheit von Grüne (7 Stimmen), CDU, SPD, FDP, Klimafreunde und Die Partei gegen die Stimmen Die Linke (1 Stimme) und Grüne (1 Stimme) zugestimmt.