Beschluss:
Gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung der Stadt Köln empfehlen wir dem Rat, aufgrund der von den Interessengemeinschaften der Stadtteile eingereichten Anträge, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des
Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der
Anlage 1 beigefügten Zweiten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das
Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr
2021 an verschieden Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Mit Stimmenmehrheit von
Grüne (7 Stimmen), CDU, SPD, FDP, Klimafreunde und Die Partei gegen die Stimmen
Die Linke (1 Stimme) und Grüne (1 Stimme) zugestimmt.