Beschluss:
- Der
Bauausschuss nimmt die Ausführungsplanung der Brunnenanlage auf dem
Neumarkt zur Kenntnis und stellt den Bedarf für den Bau der Anlage mit Baukosten
von rund 631.000 Euro fest. Die Baumaßnahme wird im Wirtschaftsplan der
Gebäudewirtschaft abgebildet; die zu errichtende Brunnenanlage gehört zum
Sondervermögen der Gebäudewirtschaft.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung und Vergabe für den Bau der Brunnenanlage durchzuführen.
Zudem genehmigt der Bauausschuss einen
Risikozuschlag in Höhe von 25 Prozent bezogen auf die nicht-indizierten
Gesamtbaukosten. Dies entspricht einem Betrag von rund 158.000 Euro brutto.
- Die Refinanzierung der vorgenannten Investitionskosten der Gebäudewirtschaft
erfolgt über einen nicht rückzahlbaren städtischen Zuschuss.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss die Freigabe von
konsumtiven Aufwandsermächtigungen in Höhe von insgesamt rund 789.000 Euro inklusive
des Risikozuschlags von rund 158.000 Euro für den Bau einer Brunnenanlage auf
dem Neumarkt. Die Mittel stehen in Höhe von 600.000 Euro im Teilergebnisplan
1301/ Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 16
Sonstige ordentliche Aufwendungen durch übertragene Aufwandsermächtigungen aus
2020 sowie in Höhe von 189.000 Euro in Zeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
aus den für Brunnensanierungen in 2021 bereitgestellten Aufwendungen zur
Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig mit den Stimmen der FDP-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion zugestimmt bei Enthaltung der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke und der Fraktion VOLT.