Beschluss:

  1. Der Bauausschuss nimmt die Ausführungsplanung der Brunnenanlage auf dem Neumarkt zur Kenntnis und stellt den Bedarf für den Bau der Anlage mit Baukosten von rund 631.000 Euro fest. Die Baumaßnahme wird im Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft abgebildet; die zu errichtende Brunnenanlage gehört zum Sondervermögen der Gebäudewirtschaft.
    Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung und Vergabe für den Bau der Brunnenanlage durchzuführen.

Zudem genehmigt der Bauausschuss einen Risikozuschlag in Höhe von 25 Prozent bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtbaukosten. Dies entspricht einem Betrag von rund 158.000 Euro brutto.

  1. Die Refinanzierung der vorgenannten Investitionskosten der Gebäudewirtschaft erfolgt über einen nicht rückzahlbaren städtischen Zuschuss.

Der Bauausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss die Freigabe von konsumtiven Aufwandsermächtigungen in Höhe von insgesamt rund 789.000 Euro inklusive des Risikozuschlags von rund 158.000 Euro für den Bau einer Brunnenanlage auf dem Neumarkt. Die Mittel stehen in Höhe von 600.000 Euro im Teilergebnisplan 1301/ Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen durch übertragene Aufwandsermächtigungen aus 2020 sowie in Höhe von 189.000 Euro in Zeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen aus den für Brunnensanierungen in 2021 bereitgestellten Aufwendungen zur Verfügung.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig mit den Stimmen der FDP-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion zugestimmt bei Enthaltung der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke und der Fraktion VOLT.