RM Gudacker dankt
der Verwaltung für die Beschlussvorlage und bittet die Verwaltung um
Beantwortung folgender Ergänzungsfrage:
In
Anlage 4 fragt das Rechnungsprüfungsamt in einer Stellungnahme, ob im Hinblick
auf die Projekthistorie und die Kostenentwicklung ein Neubau nicht die
langfristig wirtschaftlichere Alternative sei. Hierauf wurde entgegnet, dass
dies im Rahmen der Projektplanung thematisiert worden sei, jedoch nach Prüfung
des Planungsrechts und der Grundstücksvoraussetzungen wieder verworfen wurde.
Könnte das Sportamt konkretisieren, welche Erkenntnisse bzgl. Planungsrecht und
Grundstücksvoraussetzungen zum Verwerfen dieser Alternative geführt haben?
Herr
Timmer führt aus, dass die Fläche im Landschaftsschutzgebiet und in der
Wasserschutzzone liegt. Insoweit kann der Hochbau nur an diesem Standort
verbleiben. Deshalb hat man sich für die Sanierung und Umwandlung statt Neubau
entschieden. Herr Timmer beantwortet anschließend noch eine Ergänzungsfrage von
RM Klemm (Kosten Photovoltaikanlage).
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung auf der Basis der vorliegenden Planung mit der Generalsanierung der technischen Anlagen (Lüftung, Heizung, Trinkwasser, Warmwasser, Elektrik) sowie der brandschutztechnischen Einrichtungen auf Grundlage des Brandschutzgutachtens sowie der Sanierung des Daches der großen Sporthalle zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebs bei gleichzeitiger Umwandlung zur Mehrzweckhalle mit bis zu 800 Personen. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, die Dachflächen der beiden Sporthallen (Große Halle und Fitness-/Gymnastikhalle) mit einer Photovoltaikanlage auszustatten. Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich auf 6.697.171,- € (brutto). Unter Berücksichtigung der bereits freigegebenen Planungsmittel verbleibt ein Finanzierungsbedarf in Höhe von 6.497.171,- €.
Zudem beschließt der Rat die Freigabe investiver
Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 in Höhe 2.356.805,- € im
Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten,
Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle
5201-0801-6-5198 Generalsanierung Sportanlage Worringen, Erdweg.
Der Rat beschließt darüber hinaus eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung
im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 4.140.366,- € zu Lasten der Haushaltsjahre 2022-2024
(200.000,- € in 2022; 3.740.366,- € in 2023 und 200.000,- € in 2024) im
Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten,
Teilplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle
5201-0801-6-5198 (Generalsanierung Sportanlage Worringen, Erdweg). Die Deckung
erfolgt durch entsprechend geringere Verpflichtungsermächtigungen im
Teilfinanzplan 1201-Straßen, Wege, Plätze zu Lasten der Finanzstelle 6601-1201-0-6605
Generalinstandsetzung von Straßen, da sich die Umsetzung einzelner Maßnahmen
zeitlich verzögert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt