Der Ausschuss nimmt
die Mitteilung zur Kenntnis.
Nachgereichte
Antwort des Stadtplanungsamtes:
Satzungen und Bebauungspläne werden in der
Regel nicht für ganze Stadtteile, sondern gebietsbezogen auf die vorhandenen
Gegebenheiten und Notwendigkeiten nur für kleinere Flächen im Stadtgebiet
erstellt. Neben dem Schutz durch Satzungen und Bebauungsplänen sind viele
Gründerzeitliche Vorgartenbereiche auch durch übergeleitete Fluchtlinien
automatisch geschützt, wenn diese eine Vorgartenzone ausweisen. Eine Übersicht
über alle durch Satzungen, Bebauungspläne und Fluchtlinienpläne geschützte
Bereich existiert nicht, allerdings wurde bereits in 2013 eine grobe Kartierung
besonders schützenswerter Bereiche im Kölner Stadtgebiet erstellt, welche zwar
keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und eventuell teilweise überholt
ist, jedoch einen groben Überblick über die Gesamtsituation im Stadtgebiet
geben kann. Hierbei handelt es sich überwiegend um historische
Vorgartenbereiche in Gründerzeitvierteln, aber auch den ein oder anderen
Bereich aus neuerer Zeit.