Beschluss: Kenntnis genommen

 

 


Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

 

 

Nachgereichte Antwort des Stadtplanungsamtes:

Satzungen und Bebauungspläne werden in der Regel nicht für ganze Stadtteile, sondern gebietsbezogen auf die vorhandenen Gegebenheiten und Notwendigkeiten nur für kleinere Flächen im Stadtgebiet erstellt. Neben dem Schutz durch Satzungen und Bebauungsplänen sind viele Gründerzeitliche Vorgartenbereiche auch durch übergeleitete Fluchtlinien automatisch geschützt, wenn diese eine Vorgartenzone ausweisen. Eine Übersicht über alle durch Satzungen, Bebauungspläne und Fluchtlinienpläne geschützte Bereich existiert nicht, allerdings wurde bereits in 2013 eine grobe Kartierung besonders schützenswerter Bereiche im Kölner Stadtgebiet erstellt, welche zwar keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und eventuell teilweise überholt ist, jedoch einen groben Überblick über die Gesamtsituation im Stadtgebiet geben kann. Hierbei handelt es sich überwiegend um historische Vorgartenbereiche in Gründerzeitvierteln, aber auch den ein oder anderen Bereich aus neuerer Zeit.