Nachtrag: 20.10.2021
Sitzung: 26.10.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
Zusatz: -zugesetzt-
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 3314/2021
1.)
Der
Ausschuss Kunst und Kultur stimmt der Mittelverwendung in Höhe von insgesamt
261.000 € aus dem Sonderausstellungsetat 2022 – vorbehaltlich des
Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022 – für die Archäologische
Landesausstellung „Roms fließende Grenzen“ zu.
Hierfür stehen entsprechende Mittel im Teilergebnisplan 0401 Museumsreferat,
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Hpl.-Entwurf
2022 zur Verfügung. Nach Beschlussfassung werden vorab 36.000 € in den
Teilergebnisplan 0403 – Römisch-Germanisches Museum in die Teilplanzeile 13 –
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen umgeschichtet. Die verbleibenden
Mittel in Höhe von 225.000 € verbleiben im Teilergebnisplan 0401 –
Museumsreferat als Risikoabdeckung.
2.)
Der
Ausschuss Kunst und Kultur beauftragt die Verwaltung, im Falle eines
eintretenden Rückzahlungsanspruches über die Landesmittel (bis zu maximal
225.000 € = 50%) diesen vorrangig aus dem Teilergebnisplan 0403 –
Römisch-Germanisches Museum zu finanzieren. Zur Deckung eines darüber
hinausgehenden Differenzbetrages wird auf die im Sonderausstellungsetat 2022
reservierten Mittel zur Risikoabdeckung im Teilergebnisplan 0401 –
Museumsreferat zurückgegriffen.
3.)
Die
Verwaltung wird nach Abschluss der Sonderausstellung einen Erfahrungsbericht in
Form einer Mitteilung vorlegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.