Der Ausschuss Schule und
Weiterbildung empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1. Der Rat beschließt gem. § 81
Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), die Zügigkeitserweiterung
der Lise-Meitner-Gesamtschule, Stresemannstraße 36, 51149 Köln-Finkenberg,
unter Nutzung von Schulraumkapazitäten des benachbarten Schulstandortes
Stresemannstraße 15 (ehemals Finkenbergschule) um zwei Züge von 6 auf 8 Züge in
der Se-kundarstufe I und um einen Zug von 4 auf 5 Züge in der Sekundarstufe II
zum Schuljahr 2022/23. Die beiden Standorte befinden sich in unmittelbarer
Nachbarschaft, sozusagen auf einem „Schulcampus“. Der Beschluss soll ab dem
Schuljahr 2022/23 umgesetzt werden.
Es handelt sich hierbei
ausschließlich um den Beschluss zur schulrechtlichen Änderung der Zügigkeit.
Die Thematik Schulhausmeister, -sekretariat, -sozialarbeiter sowie die
Einrichtung der Schule in gesonderter Form durch die zuständigen Gremien werden
nachgelagert be-schlossen.
2.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach
Beschluss-fassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz
Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.
3. Die sofortige Vollziehung
des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsge-richtsordnung
angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig ungeändert beschlossen.