Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), die Zügigkeitserweiterung der Lise-Meitner-Gesamtschule, Stresemannstraße 36, 51149 Köln-Finkenberg, unter Nutzung von Schulraumkapazitäten des benachbarten Schulstandortes Stresemannstraße 15 (ehemals Finkenbergschule) um zwei Züge von 6 auf 8 Züge in der Se-kundarstufe I und um einen Zug von 4 auf 5 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2022/23. Die beiden Standorte befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft, sozusagen auf einem „Schulcampus“. Der Beschluss soll ab dem Schuljahr 2022/23 umgesetzt werden.

Es handelt sich hierbei ausschließlich um den Beschluss zur schulrechtlichen Änderung der Zügigkeit. Die Thematik Schulhausmeister, -sekretariat, -sozialarbeiter sowie die Einrichtung der Schule in gesonderter Form durch die zuständigen Gremien werden nachgelagert be-schlossen.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschluss-fassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.

3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsge-richtsordnung angeordnet.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ungeändert beschlossen.