Nachtrag: 09.11.2021

Zusatz: - zugesetzt -

Beschluss: Übergang zum nächsten Tagesordnungspunkt

I.          Frau Martin schlägt vor, den Antrag gem. § 18 i. V. m. § 17 Abs. 1 Buchstabe b) der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen für erledigt zu erklären und lässt darüber abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

II.         Der Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion ist somit erledigt.

 

Textfeld: Hinweis (Beschluss des Hauptausschusses vom 17.10.2022 zu TOP 6.1:
Die Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 04.11.2021 wurde korrigiert. Zum mündlich eingebrachten Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Linke und Lilo Heinrichs zum Thema Kreuzfeld wurde eine Entscheidung in der Sache getroffen; siehe hierzu die Mitteilung 2917/2022.