Zusatz: ACHTUNG: neue Version vom 07.12.2021

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss

 

Die BV Ehrenfeld stellt fest, dass das gesetzlich verankerte Ziel Barrierefreiheit im ÖPNV bis Januar 2022 zu erreichen, beim Ausbau der KVB-Haltstellen Subbelrather Straße/Gürtel und Nußbaumerstraße verfehlt wird.

 

Die BV Ehrenfeld fordert die Verwaltung daher dringend auf, alles daran zu setzen, dass der barrierefreie Ausbau der Haltestellen deutlich vor dem von ihr benannten Zeitziel 2030 erreicht wird und zumindest eine der Haltestellen in der Zwischenzeit barrierefrei nutzbar ist

 

  1. Dazu ist der Grundsatzbeschluss zur Bahnsteiganhebungen an den Haltestellen Subbelrather Straße/Gürtel und Nußbaumerstraße …“ aus dem Jahr 2016 (Vorlagen Nr. 3911/2015) endlich umzusetzen und der Planungsbeschluss gemäß dem Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Vorzugsvariante dem Verkehrsausschuss und der BV Ehrenfeld zeitnah vorzulegen.

 

  1. Bei der Planung sind die Beschlüsse der Bezirksvertretung Ehrenfeld zum Radverkehrskonzept und zum Fahrradgürtel Ehrenfeld zu berücksichtigen. Weder darf es durch den Ausbau der Haltestellen zu Verzögerungen bei der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes kommen, noch dürfen umgekehrt die Beschlüsse zum Radverkehr den Bau der Haltestellen behindern.

 

  1. Um in der Zeit bis zur endgültigen Fertigstellung einen barrierefreien Zugang zu den Linien 5 und 13 sicherzustellen, soll die Verwaltung einen niveaugleichen Ein- und Ausstieg zumindest für einen Wagen provisorisch mit einfachen baulichen Mitteln bei einer der beiden Haltestellen herstellen.

 

  1. Auch für die anderen Haltestellen der Linie 13 ist die Planung für den barrierefreien Umbau der Haltestellen unverzüglich aufzunehmen und dem Verkehrsausschuss und den jeweiligen Bezirksvertretungen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

  1. Die Behindertenbeauftragte der Stadt Köln ist bei allen Maßnahmen hinzuziehen.

 

  1. Dieser BV- Beschluss ist dem Verkehrsausschuss vorzulegen mit der Bitte, entsprechend in seiner Zuständigkeit zu entscheiden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig mit Änderung zugestimmt.