Nachtrag: 22.11.2021 Nummer 9
Sitzung: 23.11.2021 GA/0007/2021
Zusatz: Nachtrag 22.11.2021
Tischvorlage
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 3848/2021
Der
Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat nimmt die als Anlage 2 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungshubschraubers (RTH) „Christoph 3“ und des Intensivtransporthubschraubers (ITH) „Christoph Rheinland“ (Luftrettungssatzung) in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.