Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt auf Anregung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik vom 08.10.2021 folgende Ergänzung des § 23 Absatz 4 der Hauptsatzung (Ergänzung unterstrichen):

 

4) Die SVK-Stadtkonferenz kann Mitglieder als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in den für Soziales, Gesundheit, Verkehr, Kultur, Sport, Umwelt, Stadtentwicklung, Jugend, Schule und Weiterbildung, Bauen, Wohnen, Anregungen und Beschwerden, Digitalisierung, Wirtschaft, Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen sowie Gleichstellung zuständigen Fachausschüssen vorschlagen. Hierfür schlägt die SVK-Stadtkonferenz aus ihrer Mitte je ein Mitglied und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter für den Verhinderungsfall vor. Auf Vorschlag der SVK-Stadtkonferenz wählt der Rat diese gem. § 58 Abs. 4 GO in die Ausschüsse. Die Seniorenvertretungen in den Stadtbezirken wählen jeweils eine Person als Sachverständige für seniorenpolitische Fragen in der Bezirksvertretung. Für den Verhinderungsfall wird für diese Personen jeweils eine Stellvertretung gewählt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.