Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat beschließt die Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Köln in der in Anlage 2 beigefügten Fassung.

Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen die Präambeln der Abfallsatzung ohne erneuten Ratsbeschluss durch öffentliche Bekanntmachung an die aktuelle Rechtslage anzupassen, sofern sich keine inhaltlichen Änderungen ergeben.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.