Beschluss:
Der
Rat beschließt die Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Köln in der
in Anlage 2 beigefügten Fassung.
Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen die Präambeln der Abfallsatzung ohne erneuten Ratsbeschluss durch öffentliche Bekanntmachung an die aktuelle Rechtslage anzupassen, sofern sich keine inhaltlichen Änderungen ergeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.