Beschluss:
1.
Rechnungsprüfungsausschuss
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt gemäß §
59 Abs. 3 S. 4 GO NRW auf der Grundlage des Prüfberichts des
Rechnungsprüfungsamtes vom 19.11.2021 nach eingehender Beratung vom heutigen
Tage zum Ergebnis der Gesamtabschlussprüfung der Stadt Köln zum 31.12.2010 wie
folgt Stellung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich
dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes und der darin gemäß § 102 Abs. 8 GO
erteilten Versagung des vorliegenden Gesamtabschlusses an.
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat die Feststellung des Gesamtabschlusses 2010 und die
Entlastung der Oberbürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1 GO.
2.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem
Rat wie folgt zu beschließen:
Die Bestätigung des geprüften
Gesamtabschlusses obliegt gemäß § 116 Abs. 9 GO dem Rat der
Stadt Köln. Dessen Beschluss lautet wie folgt:
Der vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte und
durch den Rechnungsprüfungsausschuss versagte Gesamtabschluss der Stadt Köln
zum 31.12.2010 wird festgestellt.
Der
Oberbürgermeisterin wird die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.