Beschluss:

 

1.    Rechnungsprüfungsausschuss

Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt gemäß § 59 Abs. 3 S. 4 GO NRW auf der Grundlage des Prüfberichts des Rechnungsprüfungsamtes vom 19.11.2021 nach eingehender Beratung vom heutigen Tage zum Ergebnis der Gesamtabschlussprüfung der Stadt Köln zum 31.12.2010 wie folgt Stellung:

Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes und der darin gemäß § 102 Abs. 8 GO erteilten Versagung des vorliegenden Gesamtabschlusses an.

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Feststellung des Gesamtabschlusses 2010 und die Entlastung der Oberbürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1 GO.

 

2.    Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Die Bestätigung des geprüften Gesamtabschlusses obliegt gemäß § 116 Abs. 9 GO dem Rat der Stadt Köln. Dessen Beschluss lautet wie folgt:

Der vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte und durch den Rechnungsprüfungsausschuss versagte Gesamtabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2010 wird festgestellt.

Der Oberbürgermeisterin wird die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.