Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt, ein Teilstück der Straße Behringweg vor den Hausgrundstücken Behringweg 57-71 (Gemarkung Esch, Flur 3, Teilstücke aus Flurstücken 1648 und 1651) gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf den Anliegerverkehr zu widmen.

 

Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt weiterhin, ein Teilstück der Straße Behringweg von Behringweg 17 bis ca. 18 m südlich des Hausgrundstücks Behringweg 1 (Gemarkung Esch, Flur 3, Teilstück aus Flurstück 1652) gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung zu widmen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt