Beschluss:

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, der BV2 die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde (ULB) zum o. g. B-Plan hinsichtlich der Berücksichtigung des europäischen Artenschutzes vorzulegen sowie eine Stellungnahme der ULB, inwieweit die vollständige Ausräumung des Geländes mit dem Artenschutzrecht und den Vorgaben des B-Planes, insbesondere auch den Ausgleichsmaßnahmen, vereinbar war.
Des Weiteren ist eine Liste der Grundstücke im Gebiet, die sich zum Rodungszeitpunkt in städtischem Besitz befanden, vorzulegen.

Schließlich wird die Verwaltung aufgefordert, zukünftig ihrer Informationspflicht gegenüber der BV2 gemäß dem Beschluss des Umweltausschusses zur Baumschutzsatzung nachzukommen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt. (Nicht anwesend: Herr Schünemann)