Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beschließt die Ausweitung der präventiven Hilfen zur Vermeidung eines Wohnungsverlustes ab dem Haushaltsjahr 2022, zunächst befristet auf zwei Jahre, auf die rechtsrheinischen Stadtbezirke Mülheim, Kalk und Porz im Umfang von 4,5 Stellen Sozialarbeit.

Der Rat ermächtigt die Verwaltung, im Rahmen einer Ziel- und Leistungsvereinbarung, den SKM Köln – Sozialdienst Katholischer Männer e.V. für Porz, den Internationalen Bund – IB West gGmbH für Mülheim und die Diakonie Michaelshoven e. V. für Kalk, mit der Umsetzung zu beauftragen.

Die Finanzierung erfolgt im Haushaltsjahr 2022 – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzungen 2022 ff. – aus veranschlagten Mitteln in Teilergebnisplan 1005, Leistungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen. Für das Haushaltsjahr 2023 wird das Dezernat Soziales, Gesundheit und Wohnen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.