Nachtrag: 07.12.2021

Zusatz: zugesetzt

Beschluss: endgültig abgelehnt

I.          Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke.

Beschluss:

Hinter:

Der Rat der Stadt Köln

1.    nimmt das Eckpunktepapier (Anlage 1) als Ergebnis des Mediationsverfahrens zwischen Bürgerinitiative Klimawende Köln und der RheinEnergie AG zur Kenntnis“,

bitten wir folgendes zu ergänzen:

„und beauftragt die Verwaltung folgende Punkte mit der Rheinenergie zusätzlich zu vereinbaren:

a.) Die Stadt fördert den Wärmenetzausbau bis hin zur Anschlussverpflichtung wenn

      Rheinenergie sich verpflichtet, mindestens die von ihr zu verantwortenden Maßnahmen des Szenario 2 des Eckpunktepapiers zwingend umzusetzen,

      neue Wärmenetze zum allergrößten Teil nur durch regenerative Energie betrieben werden,

      die verbrauchten Gasmengen in den Kölner Kraftwerken kontinuierlich zurück gehen,

      keine Investitionen mehr in neue oder alte Gaskraftwerke gemacht werden, mit Ausnahme von notwendigen Reparaturen und zur Umrüstung auf Wasserstoff,

      die bestehenden Wärmenetze auf Temperaturen unter 100 Grad umgerüstet werden,

      Netze für Neubauten als Niedertemperaturnetze ausgelegt werden,

      mögliche Wärmequellen erschlossen und in die Netze integriert werden,

      die Energieerzeugung und -speicherung so gestalten, dass ab 2035, dem Jahr der völligen Dekarbonisierung, Wasserstoff ausschließlich bei Dunkelflaute genutzt wird.

b.) Die Rheinenergie verpflichtet sich, dort, wo sie die Mehrheit an Unternehmen besitzt, bis 2030 die Stromerzeugung auf erneuerbare Energie umzustellen bzw. fossile Energie ab 2030 ausschließlich bei Dunkelflauten einzusetzen.

c.) Die Rheinenergie legt einen Ausstiegspfad aus dem Gasverkauf vor, der - beginnend mit der Ersetzung der Werbung und des Angebotes für den Einbau von auf die Nutzung fossilen Gases über 2035 hinaus angelegten Heizungsanlagen, durch klimafreundlichere und ressouceneffizientere Alternativen wie z.B. Wärmepumpen – dazu beiträgt, dass bis 2035 auf den Einsatz fossilen Gases zu Heizzwecken in Köln ganz verzichtet und so das Ziel der Dekarboniserung bis 2035 erreicht werden kann. Der Ausstiegspfad wird jährlich überprüft und ggf. nachgeschärft.

d.) Die Rheinenergie verpflichtet sich, an dem Wärmekataster der Stadt Köln mitzuwirken und nach Möglichkeit externe Wärmequellen zu nutzen.

Punkt 2 wird wie folgt ergänzt:

2. beauftragt die beteiligten städtischen Akteure, die im Eckpunktepapier festgehalten Maßnahmen gemäß Szenario 2 sowie die zusätzlichen Vereinbarungen umzusetzen.

Punkt 3 wird wie folgt ergänzt:

3. beauftragt die beteiligten städtischen Akteure zusätzlich zu Beschlusspunkt 2 und den zusätzlichen Vereinbarungen eine Umsetzung der Maßnahmen gemäß Szenario 3 anzustreben.

als neuer Punkt 5 d) wird eingefügt:

„Eine warmmietenneutrale Umsetzung der Sanierung bei Mietshäusern ist in den Förderrichtlinien zwingend vorzuschreiben.“

Ergänzung zum Punkt 9:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, über den Stand der Umsetzung erstmals im Sommer 2022- anschließend regelmäßig (min. einmal pro Jahr im AKUG) zu berichten und die Bürgerinitiative Klimawende Köln mindestens halbjährlich zu informieren.

„Die Verwaltung erstellt außer der Energie- und THG Bilanz, die ja eine Energieverbrauchsbilanz ist, eine Energieerzeugungsbilanz, die min. einmal im Jahr erhoben wird, über die im AKUG berichtet wird.

Einmal im Jahr wird die Öffentlichkeit in geeigneter Form über den Stand der THG- Reduktionen, die Transformation hin zu erneuerbaren Energien und das verbleibende CO2-Budget der Stadt Köln informiert.“

als neuer Punkt 11 wird eingefügt:

„Die Stadt Köln erstellt ein dynamisches Wärmekataster. Dieses soll auch die Möglichkeiten der Wärmegewinnung durch Flusswasser, Abwasser, Geothermie usw. beinhalten.“


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke. und Die FRAKTION sowie von RM Gabrysch (KLIMA FREUNDE) und RM Zimmermann (GUT Köln) abgelehnt.

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Anmerkung:
RM Zimmermann (GUT Köln) tritt dem Antrag in der Sitzung bei.