Nachtrag: 07.12.2021
Sitzung: 14.12.2021 Rat/0013/2021
Zusatz: zugesetzt
Beschluss: endgültig abgelehnt
Vorlage: AN/2652/2021
I.
Abstimmung über den
Änderungsantrag der Fraktion Die Linke.
Beschluss:
Hinter:
„Der
Rat der Stadt Köln
1. nimmt das
Eckpunktepapier (Anlage 1) als Ergebnis des Mediationsverfahrens zwischen
Bürgerinitiative Klimawende Köln und der RheinEnergie AG zur Kenntnis“,
bitten wir folgendes zu ergänzen:
„und
beauftragt die Verwaltung folgende Punkte mit der Rheinenergie zusätzlich zu
vereinbaren:
a.)
Die Stadt fördert den Wärmenetzausbau bis hin zur Anschlussverpflichtung wenn
•
Rheinenergie sich verpflichtet, mindestens die von ihr zu
verantwortenden Maßnahmen des Szenario 2 des Eckpunktepapiers zwingend
umzusetzen,
•
neue Wärmenetze zum allergrößten Teil nur durch regenerative
Energie betrieben werden,
•
die verbrauchten Gasmengen in den Kölner Kraftwerken
kontinuierlich zurück gehen,
•
keine Investitionen mehr in neue oder alte Gaskraftwerke
gemacht werden, mit Ausnahme von notwendigen Reparaturen und zur Umrüstung auf
Wasserstoff,
•
die bestehenden Wärmenetze auf Temperaturen unter 100 Grad
umgerüstet werden,
•
Netze für Neubauten als Niedertemperaturnetze ausgelegt
werden,
•
mögliche Wärmequellen erschlossen und in die Netze integriert
werden,
•
die Energieerzeugung und -speicherung so gestalten, dass ab
2035, dem Jahr der völligen Dekarbonisierung, Wasserstoff ausschließlich bei
Dunkelflaute genutzt wird.
b.)
Die Rheinenergie verpflichtet sich, dort, wo sie die Mehrheit an Unternehmen
besitzt, bis 2030 die Stromerzeugung auf erneuerbare Energie umzustellen bzw.
fossile Energie ab 2030 ausschließlich bei Dunkelflauten einzusetzen.
c.)
Die Rheinenergie legt einen Ausstiegspfad aus dem Gasverkauf vor, der -
beginnend mit der Ersetzung der Werbung und des Angebotes für den Einbau von
auf die Nutzung fossilen Gases über 2035 hinaus angelegten Heizungsanlagen,
durch klimafreundlichere und ressouceneffizientere Alternativen wie z.B.
Wärmepumpen – dazu beiträgt, dass bis 2035 auf den Einsatz fossilen Gases zu
Heizzwecken in Köln ganz verzichtet und so das Ziel der Dekarboniserung bis
2035 erreicht werden kann. Der Ausstiegspfad wird jährlich überprüft und ggf.
nachgeschärft.
d.)
Die Rheinenergie verpflichtet sich, an dem Wärmekataster der Stadt Köln
mitzuwirken und nach Möglichkeit externe Wärmequellen zu nutzen.
Punkt 2 wird wie folgt ergänzt:
2.
beauftragt die beteiligten städtischen Akteure, die im Eckpunktepapier
festgehalten Maßnahmen gemäß Szenario 2 sowie die zusätzlichen Vereinbarungen umzusetzen.
Punkt 3 wird wie folgt ergänzt:
3.
beauftragt die beteiligten städtischen Akteure zusätzlich zu Beschlusspunkt 2 und den zusätzlichen
Vereinbarungen eine Umsetzung der Maßnahmen gemäß Szenario 3 anzustreben.
als neuer Punkt 5 d) wird eingefügt:
„Eine
warmmietenneutrale Umsetzung der Sanierung bei Mietshäusern ist in den
Förderrichtlinien zwingend vorzuschreiben.“
Ergänzung zum Punkt 9:
Der
Rat beauftragt die Verwaltung, über den Stand der Umsetzung erstmals im Sommer
2022- anschließend regelmäßig (min. einmal pro Jahr im AKUG) zu berichten und die
Bürgerinitiative Klimawende Köln mindestens halbjährlich zu informieren.
„Die
Verwaltung erstellt außer der Energie- und THG Bilanz, die ja eine
Energieverbrauchsbilanz ist, eine Energieerzeugungsbilanz, die min. einmal im
Jahr erhoben wird, über die im AKUG berichtet wird.
Einmal
im Jahr wird die Öffentlichkeit in geeigneter Form über den Stand der THG-
Reduktionen, die Transformation hin zu erneuerbaren Energien und das
verbleibende CO2-Budget der Stadt Köln informiert.“
als neuer Punkt 11 wird eingefügt:
„Die
Stadt Köln erstellt ein dynamisches Wärmekataster. Dieses soll auch die
Möglichkeiten der Wärmegewinnung durch Flusswasser, Abwasser, Geothermie usw.
beinhalten.“
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke. und Die FRAKTION sowie von RM
Gabrysch (KLIMA FREUNDE) und RM Zimmermann (GUT Köln) abgelehnt.
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Anmerkung:
RM Zimmermann (GUT Köln) tritt dem
Antrag in der Sitzung bei.