Geänderter Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.         nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet östlich der Adalbertstraße 11–15 Flur 30, Gemarkung Vingst mit den Flurstücken 2/10, 1077/2, 2/2 2, 2/2 3, 427, 453 und 1871 (teilweise) – Arbeitstitel: Adalbertstraße – in Köln-Höhenberg – einzuleiten mit dem Ziel etwa 80 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau unter Anwendung des kooperativen Baulandmodells festzusetzen;

2.         verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung BV 8 Kalk ohne Einschränkung zustimmt.

2. Die Bauvorhabentragenden sollen in ihre Planungen eine Fassaden- und Dachbegrünung und Photovoltaik mit aufnehmen.

3. Die Bauvorhabentragenden sollen in ihre Planungen eine eingerückte Bauweise prüfen, so dass eine Baumreihe vor dem Haus entstehen kann.

4. Die Ablösung für die öffentlichen Grün- und Spielflächen ist zur Umsetzung primär in unmittelbarer Nähe, aber zumindest im Stadtteil Höhenberg zu verwenden.

5. Bei den Baum- und Grünpflanzungen ist das Konzept der "Eßbaren Stadt" zu berücksichtigen.

6. Es ist genügend Parkfläche für Lastenräder und Fahrräder zu schaffen.

7. Die zentrale Mitte ist möglichst nicht zu versiegeln und die wassergebundene Wegedecke für Wegeverbindungen zu benutzen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

8.2.2.1 Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Adalbertstraße in Köln-Höhenberg"
Mündlich geändert:

Beschluss:

1. Die Bauvorhabentragenden mögen in ihre Planungen eine Fassaden- und Dachbegrünung und Photovoltaik mit aufnehmen.

2. Die Bauvorhabentragenden mögen in ihre Planungen eine eingerückte Bauweise prüfen, so dass eine Baumreihe vor dem Haus entstehen kann.

3. Die Bauvorhabentragenden mögen die Grün- und Spielflächen öffentlich zugänglich machen, um den aktuell ausgewiesenen Anteil von 0m² zu erhöhen.

4. Die Differenz von -335m² im Grünflächenanteil ist auf 0m² zu reduzieren.

Die Punkte 3 und 4 werden entsprechend dem nachfolgenden gemeinsamen Änderungsantrag 8.2.2 ersetzt durch:


 

3. Die Ablösung für die öffentlichen Grün- und Spielflächen ist zur Umsetzung primär in unmittelbarer Nähe, aber zumindest im Stadtteil Höhenberg zu verwenden.

4. Bei den Baum- und Grünpflanzungen ist das Konzept der "Eßbaren Stadt" zu berücksichtigen.

5. Es ist genügend Parkfläche für Lastenräder und Fahrräder zu schaffen.

7. Die zentrale Mitte ist möglichst nicht zu versiegeln und die wassergebundene Wegedecke für Wegeverbindungen zu benutzen.

Abstimmungsergebnis:
 
Einstimmig zugestimmt

8.2.2.2 Gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Fraktion Die LINKE. zum
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Adalbertstraße in Köln-Höhenberg
3551/2022
Änderungsantrag:

Beschluss:
 
Die Vorlage ist an geeigneter Stelle wie folgt zu ergänzen:

Die Ablösung für die öffentlichen Grün- und Spielflächen ist zur Umsetzung primär in unmittelbarer Nähe, aber zumindest im Stadtteil Höhenberg zu verwenden.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

8.2.2.1   Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Adalbertstraße in Köln-Höhenberg"

AN/2538/2021

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.         nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet östlich der Adalbertstraße 11–15 Flur 30, Gemarkung Vingst mit den Flurstücken 2/10, 1077/2, 2/2 2, 2/2 3, 427, 453 und 1871 (teilweise) – Arbeitstitel: Adalbertstraße – in Köln-Höhenberg – einzuleiten mit dem Ziel etwa 80 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau unter Anwendung des kooperativen Baulandmodells festzusetzen;

2.         verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung BV 8 Kalk ohne Einschränkung zustimmt.

Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über den mündlich geänderten Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einzeln abstimmen.

Beschluss:

1. Die Bauvorhabentragenden mögen in ihre Planungen eine Fassaden- und Dachbegrünung und Photovoltaikanlagen mit aufnehmen.

2. Die Bauvorhabentragenden mögen in ihre Planungen eine eingerückte Bauweise prüfen, so dass eine Baumreihe vor dem Haus entstehen kann.

3. Die Ablösung für die öffentlichen Grün- und Spielflächen ist zur Umsetzung primär in unmittelbarer Nähe, aber zumindest im Stadtteil Höhenberg zu verwenden.

5. Bei den Baum- und Grünpflanzungen ist das Konzept der "Eßbaren Stadt" zu berücksichtigen.

6. Es ist genügend Parkfläche für Lastenräder und Fahrräder zu schaffen.

7. Die zentrale Mitte ist möglichst nicht zu versiegeln und die wassergebundene Wegedecke für Wegeverbindungen zu benutzen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

8.2.2.2   Gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Fraktion Die LINKE. zum
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Adalbertstraße in Köln-Höhenberg
3551/2022

AN/0252/2022

Bezirksvertreterin Grube (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) begründet den Änderungsantrag:

Beschluss:

1. Die Bauvorhabentragenden mögen in ihre Planungen eine Fassaden- und Dachbegrünung mit aufnehmen.

2. Die Bauvorhabentragenden mögen in ihre Planungen eine eingerückte Bauweise prüfen, so dass eine Baumreihe vor dem Haus entstehen kann.

3. Die Bauvorhabentragenden mögen die Grün- und Spielflächen öffentlich zugänglich machen, um den aktuell ausgewiesenen Anteil von 0m² zu erhöhen.

4. Die Differenz von -335m² im Grünflächenanteil ist auf 0m² zu reduzieren.

5. Bei den Baum- und Grünpflanzungen ist das Konzept der "Eßbaren Stadt" zu berücksichtigen.

6. Es ist genügend Parkfläche für Lastenräder und Fahrräder zu schaffen.

7. Die zentrale Mitte ist möglichst nicht zu versiegeln und die wassergebundene Wegedecke für Wegeverbindungen zu benutzen.

Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion und Fraktion Die LINKE. abstimmen:


Beschluss:

Die Punkte 3 und 4 werden durch nachfolgenden Text ersetzt:

Die Ablösung für die öffentlichen Grün- und Spielflächen ist zur Umsetzung primär in unmittelbarer Nähe, aber zumindest im Stadtteil Höhenberg zu verwenden.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.