Geänderter
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden
ergänzten Beschluss zu fassen:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. nach
§ 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens
nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
für das Gebiet östlich der Adalbertstraße 11–15 Flur 30, Gemarkung Vingst mit
den Flurstücken 2/10, 1077/2, 2/2 2, 2/2 3, 427, 453 und 1871 (teilweise) –
Arbeitstitel: Adalbertstraße – in Köln-Höhenberg – einzuleiten mit dem Ziel
etwa 80 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau unter Anwendung des kooperativen
Baulandmodells festzusetzen;
2. verzichtet
auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung BV 8 Kalk ohne
Einschränkung zustimmt.
2. Die Bauvorhabentragenden
sollen in ihre Planungen eine Fassaden- und Dachbegrünung und Photovoltaik mit
aufnehmen.
3. Die Bauvorhabentragenden
sollen in ihre Planungen eine eingerückte Bauweise prüfen, so dass eine
Baumreihe vor dem Haus entstehen kann.
4. Die Ablösung für die
öffentlichen Grün- und Spielflächen ist zur Umsetzung primär in unmittelbarer
Nähe, aber zumindest im Stadtteil Höhenberg zu verwenden.
5. Bei den Baum- und
Grünpflanzungen ist das Konzept der "Eßbaren Stadt" zu
berücksichtigen.
6. Es ist genügend
Parkfläche für Lastenräder und Fahrräder zu schaffen.
7. Die zentrale Mitte ist
möglichst nicht zu versiegeln und die wassergebundene Wegedecke für
Wegeverbindungen zu benutzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
8.2.2.1 Änderungsantrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum
Beschluss über die Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel:
Adalbertstraße in Köln-Höhenberg" Mündlich geändert:
Beschluss:
1.
Die Bauvorhabentragenden mögen in ihre Planungen eine Fassaden- und
Dachbegrünung und Photovoltaik mit
aufnehmen.
2. Die Bauvorhabentragenden
mögen in ihre Planungen eine eingerückte Bauweise prüfen, so dass eine
Baumreihe vor dem Haus entstehen kann.
3. Die Bauvorhabentragenden
mögen die Grün- und Spielflächen öffentlich zugänglich machen, um den aktuell
ausgewiesenen Anteil von 0m² zu erhöhen.
4. Die Differenz von -335m²
im Grünflächenanteil ist auf 0m² zu reduzieren.
Die Punkte 3 und 4 werden entsprechend dem nachfolgenden gemeinsamen
Änderungsantrag 8.2.2 ersetzt durch:
3. Die Ablösung für die
öffentlichen Grün- und Spielflächen ist zur Umsetzung primär in unmittelbarer
Nähe, aber zumindest im Stadtteil Höhenberg zu verwenden.
4.
Bei den Baum- und Grünpflanzungen ist das Konzept der "Eßbaren Stadt"
zu berücksichtigen.
5.
Es ist genügend Parkfläche für Lastenräder und Fahrräder zu schaffen.
7. Die zentrale Mitte ist möglichst nicht zu versiegeln und die
wassergebundene Wegedecke für Wegeverbindungen zu benutzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt
8.2.2.2 Gemeinsamer
Änderungsantrag der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
und Fraktion Die LINKE. zum
Beschluss über die Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel:
Adalbertstraße in Köln-Höhenberg
3551/2022 Änderungsantrag:
Beschluss:
Die Vorlage ist an geeigneter Stelle wie folgt zu ergänzen:
Die Ablösung für die öffentlichen Grün- und
Spielflächen ist zur Umsetzung primär in unmittelbarer Nähe, aber zumindest im
Stadtteil Höhenberg zu verwenden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
8.2.2.1 Änderungsantrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener
Bebauungsplan) Arbeitstitel: Adalbertstraße in Köln-Höhenberg"
AN/2538/2021
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten
Beschluss zu fassen:
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. nach
§ 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens
nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
für das Gebiet östlich der Adalbertstraße 11–15 Flur 30, Gemarkung Vingst mit
den Flurstücken 2/10, 1077/2, 2/2 2, 2/2 3, 427, 453 und 1871 (teilweise) –
Arbeitstitel: Adalbertstraße – in Köln-Höhenberg – einzuleiten mit dem Ziel
etwa 80 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau unter Anwendung des kooperativen
Baulandmodells festzusetzen;
2. verzichtet auf
nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung BV 8 Kalk ohne Einschränkung
zustimmt.
Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über
den mündlich geänderten Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
einzeln abstimmen.
Beschluss:
1.
Die Bauvorhabentragenden mögen in ihre Planungen eine Fassaden- und
Dachbegrünung und Photovoltaikanlagen mit aufnehmen.
2.
Die Bauvorhabentragenden mögen in ihre Planungen eine eingerückte Bauweise prüfen,
so dass eine Baumreihe vor dem Haus entstehen kann.
3.
Die Ablösung für die öffentlichen Grün-
und Spielflächen ist zur Umsetzung primär in unmittelbarer Nähe, aber zumindest
im Stadtteil Höhenberg zu verwenden.
5.
Bei den Baum- und Grünpflanzungen ist das Konzept der "Eßbaren Stadt"
zu berücksichtigen.
6.
Es ist genügend Parkfläche für Lastenräder und Fahrräder zu schaffen.
7. Die zentrale Mitte ist möglichst nicht zu versiegeln und die
wassergebundene Wegedecke für Wegeverbindungen zu benutzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
8.2.2.2 Gemeinsamer
Änderungsantrag der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
und Fraktion Die LINKE. zum
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener
Bebauungsplan) Arbeitstitel: Adalbertstraße in Köln-Höhenberg
3551/2022
AN/0252/2022
Bezirksvertreterin Grube (Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen) begründet den Änderungsantrag:
Beschluss:
1.
Die Bauvorhabentragenden mögen in ihre Planungen eine Fassaden- und Dachbegrünung
mit aufnehmen.
2.
Die Bauvorhabentragenden mögen in ihre Planungen eine eingerückte Bauweise
prüfen, so dass eine Baumreihe vor dem Haus entstehen kann.
3.
Die Bauvorhabentragenden mögen die Grün- und Spielflächen öffentlich zugänglich
machen, um den aktuell ausgewiesenen Anteil von 0m² zu erhöhen.
4.
Die Differenz von -335m² im Grünflächenanteil ist auf 0m² zu reduzieren.
5.
Bei den Baum- und Grünpflanzungen ist das Konzept der "Eßbaren Stadt"
zu berücksichtigen.
6.
Es ist genügend Parkfläche für Lastenräder und Fahrräder zu schaffen.
7.
Die zentrale Mitte ist möglichst nicht zu versiegeln und die wassergebundene
Wegedecke für Wegeverbindungen zu benutzen.
Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über
den Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
CDU-Fraktion und Fraktion Die LINKE. abstimmen:
Beschluss:
Die
Punkte 3 und 4 werden durch nachfolgenden Text ersetzt:
Die Ablösung für die öffentlichen Grün- und
Spielflächen ist zur Umsetzung primär in unmittelbarer Nähe, aber zumindest im
Stadtteil Höhenberg zu verwenden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.