Geänderter Beschluss gem. mündlichem Änderungsantrag (fett/kursiv):

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für den Bereich begrenzt im Westen durch die Friedrichstraße, im Norden durch ein Brückenbauwerk der Deutschen Bahn, im Osten durch die Bahngleise der Deutschen Bahn und im Süden durch das Grundstück einer Radiologie-Praxis (Gemarkung Urbach, Flur 2, Flurstück 510 und der Gemarkung Porz, Flur 2, Flurstücke 139/2, 2944, 3142, 3145 und 3147) — Arbeitstitel "Friedrichstraße" in Köln-Porz — einzuleiten mit dem Ziel, Wohnraum im Geschoßwohnungsbau unter Anwendung des kooperativen Baulandmodells und eine sechsgruppige Kindertagesstätte festzusetzen.

Der Stadtentwicklungsausschuss bittet die Verwaltung im weiteren Verfahren zu prüfen:

-       die Parkplätze im Norden entfallen zu lassen;

-       die Realisierbarkeit von 5 Geschossen und Satteldach wie auf der gegenüberliegenden Straßenseite und Nutzung von Solarenergie;

-       der Reduktion von Parkflächen entlang der Straße durch Nutzung des nahegelegenen Parkhauses;

-       die Mehrfachbeauftragung unter Einbeziehung der Bezirksvertretung und des Stadtentwicklungsausschusses;

-       die Einbindung der Sozialraumkoordination.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.