Geänderter Beschluss gem. mündlichem Änderungsantrag
(fett/kursiv):
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein
Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für den Bereich
begrenzt im Westen durch die Friedrichstraße, im Norden durch ein
Brückenbauwerk der Deutschen Bahn, im Osten durch die Bahngleise der Deutschen
Bahn und im Süden durch das Grundstück einer Radiologie-Praxis (Gemarkung
Urbach, Flur 2, Flurstück 510 und der Gemarkung Porz, Flur 2, Flurstücke 139/2,
2944, 3142, 3145 und 3147) — Arbeitstitel "Friedrichstraße" in
Köln-Porz — einzuleiten mit dem Ziel, Wohnraum im Geschoßwohnungsbau unter
Anwendung des kooperativen Baulandmodells und eine sechsgruppige
Kindertagesstätte festzusetzen.
Der
Stadtentwicklungsausschuss bittet die Verwaltung im weiteren Verfahren zu
prüfen:
-
die
Parkplätze im Norden entfallen zu lassen;
-
die
Realisierbarkeit von 5 Geschossen und Satteldach wie auf der gegenüberliegenden
Straßenseite und Nutzung von Solarenergie;
-
der Reduktion
von Parkflächen entlang der Straße durch Nutzung des nahegelegenen Parkhauses;
-
die
Mehrfachbeauftragung unter Einbeziehung der Bezirksvertretung und des
Stadtentwicklungsausschusses;
-
die Einbindung
der Sozialraumkoordination.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.