Beschluss:
Der Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren
beschließt auf der Grundlage des vom Rat am 06.05.2021 beschlossenen
Förderprogramms (Vorlagen-Nr. 0022/2021) die Förderung der in der beiliegenden
Anlage aufgelisteten eingetragenen Vereine aus dem Kölner Stadtgebiet wie
folgt:
Förderzeitraum 01.01. –
31.12.2022:
Projekt – und Baukostenzuschüsse bis zu maximal 17.500
Euro
Förderzeitraum
01.01.2022 – 31.12.2024:
Institutionelle Förderungen bis zu jährlich maximal 310.380 Euro
In den Jahren 2022 bis 2024 stehen jährlich Mittel in
Höhe von insgesamt 800.000 Euro im Teilergebnisplan 0507- Betrieb, Unterhaltung
und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren in der Teilplanzeile 15,
Transferaufwendungen, Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms
„Dritte Orte“, zur Verfügung; für die Jahre 2023 und 2024 unter dem Vorbehalt
des Inkrafttretens der Haushaltssatzungen 2023ff.
Mit der 1. Genehmigung für die Förderphase 2022ff
werden anteilig Mittel in Höhe von 327.880 Euro verwendet. Für die Vergabe der
verbleibenden Fördermittel werden entsprechend der Antragslage weitere Vorlagen
bis zur maximalen Höhe der Fördermittel von 800.000 Euro zur Entscheidung
vorgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Bei Enthaltung
Bezirksvertreter Winkler (AfD) zugestimmt.