Beschluss:

Der Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt auf der Grundlage des vom Rat am 06.05.2021 beschlossenen Förderprogramms (Vorlagen-Nr. 0022/2021) die Förderung der in der beiliegenden Anlage aufgelisteten eingetragenen Vereine aus dem Kölner Stadtgebiet wie folgt:

Förderzeitraum 01.01. – 31.12.2022:
Projekt – und Baukostenzuschüsse bis zu maximal     17.500 Euro

Förderzeitraum 01.01.2022 – 31.12.2024:
Institutionelle Förderungen bis zu jährlich maximal   310.380 Euro

In den Jahren 2022 bis 2024 stehen jährlich Mittel in Höhe von insgesamt 800.000 Euro im Teilergebnisplan 0507- Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, Förderung von Begegnungsinitiativen im Sinne des Förderprogramms „Dritte Orte“, zur Verfügung; für die Jahre 2023 und 2024 unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzungen 2023ff.

Mit der 1. Genehmigung für die Förderphase 2022ff werden anteilig Mittel in Höhe von 327.880 Euro verwendet. Für die Vergabe der verbleibenden Fördermittel werden entsprechend der Antragslage weitere Vorlagen bis zur maximalen Höhe der Fördermittel von 800.000 Euro zur Entscheidung vorgelegt.


Abstimmungsergebnis:

 

Bei Enthaltung Bezirksvertreter Winkler (AfD) zugestimmt.